PDF-Download: Regelung zur Studienvorbeitenden Ausbildung an der Musikschule des Landkreises Alzey-Worms
§ 1 Zielgruppe und Angebot
Schülerinnen und Schüler, die den Nachweis ihrer besonderen Qualifikation für die studienvorbereitende Ausbildung erbracht haben, erhalten neben dem Einzelunterricht 45 Min. im instrumentalen Hauptfach bzw. Gesang einen nach Alter gestaffelten Zusatzunterricht pro Unterrichtswoche:
- ab 10 Jahren:
30 Min. Zusatzunterricht im instrumentalen Hauptfach bzw. Gesang
- ab 12 Jahren:
30 Min. Zusatzunterricht im instrumentalen Hauptfach bzw. Gesang,
30 Min. Einzelunterricht im instrumentalen Nebenfach*)
- ab 14 Jahren:
45 Min. Zusatzunterricht im instrumentalen Hauptfach bzw. Gesang,>BR>30 Min. Einzelunterricht im instrumentalen Nebenfach*)
45 Min. Gruppenunterricht Musiktheorie + Gehörbildung
- ab 16 Jahren:
45 Min. Zusatzunterricht im instrumentalen Hauptfach bzw. Gesang,
30 Min. Einzelunterricht im instrumentalen Nebenfach*)
45 Min. Gruppenunterricht Musiktheorie + Gehörbildung
*) Instrumentalfach Klavier bzw. für Pianisten und Gitarristen ein Melodieinstrument
§ 2 Leistungsüberprüfung und Qualifizierung
Im Hauptfach ist ein jährliches Qualifizierungsvorspiel zu absolvieren, welches über Aufnahme oder Verbleib in der studienvorbereitenden Ausbildung entscheidet, das für Instrumentalisten aus
a)einem technischen Teil (Tonleitern, Arpeggi etc. sowie eine Etüde) und
b) einem Literaturteil (2 Sätze aus Werken unterschiedlicher Epochen und Gattungen) besteht.
Für Instrumentalisten der Fachrichtung Rock/Pop/Jazz kann der Teil b) ersetzt werden durch 2 Improvisationen bzw. dem Vortrag zweier Stücke unterschiedlichen Charakters. Bei Sängern entfällt Teil a), dadurch wird Teil b) durch ein weiteres Werk bzw. Stück ergänzt.
§ 3 Prüfungskommission
Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus dem Schulleiter, dem Fachbereichsleiter oder stellv. Schulleiter sowie dem Fachlehrer. Ein Bericht des Fachlehrers über die bisherige Leistungen des jeweiligen Kandidaten/der jeweiligen Kandidatin fließt in die Beurteilung mit ein. Die Kommission entscheidet über Beginn oder Fortführung mehrheitlich per offenem Votum.
§ 4 Pflichten der gefördeten Teilnehmer
Die Teilnehmer verpflichten sich an allgemeinen repräsentativen Veranstaltungen der KMS teilzunehmen sowie an den halbjährlichen speziellen Konzerten der Studienvorbereitenden Abteilung.
§ 5 Finanzierung
Das Unterrichtsentgelt berechnet sich aus der Gebühr für den Einzelunterricht 45 Min. mit einem Aufschlag von 50 v.H. gemäß der Gebührenordnung der Musikschule des Landkreises Alzey-Worms. Die Differenz zu den üblichen Unterrichtsgebühren wird über einen Begabtenförderungsfonds ausgeglichen.
§ 6 Beschränkung der Teilnehmerzahl gemäß Finanzierungsrahmen
Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln. Es besteht kein rechtlicher Anspruch nach bestandener Prüfung zur Aufnahme in die studienvorbereitende Ausbildung.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Regelung tritt zum 01.08.2010 in Kraft.