Afrikanische Schweinepest (ASP)
Afrikanische Schweinepest: Elektrozaun wird ergänzt
Als weitere Maßnahme im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung gegen die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), wird der in den vergangenen Wochen errichtete Elektrozaun um ein Stück entlang des Rheins ergänzt. Wie das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, verläuft die Trasse als Verlängerung des bereits gezogenen Elektrozaunes im Landkreis Mainz-Bingen an der nördlichen Grenze des Landkreises Alzey-Worms unmittelbar am Rhein entlang (rheinseitig des dort verlaufenden Feldweges). Im Bereich des sich anschließenden Wochenend-Wohngebietes Eicher See verläuft die Trasse am Hauptdamm entlang. Anschließend wird der Zaun bis Hamm entlang der Kreisstraße K45 geführt und von Hamm bis Rheindürkheim entlang des Sommerdamms. Die Zäunung sollte Ende nächster Woche abgeschlossen sein.
Hintergrund
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist hochansteckend und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres. Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es zum Beispiel auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung – insbesondere an Schuhen – haften bleibt. Auf diese Weise kann die ASP sehr schnell und weit verschleppt werden kann.
Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar, zum Beispiel Salami oder Rohschinken. Für Menschen ist der Verzehr unbedenklich. Die Gefahr einer Verschleppung des Virus in freie Regionen und Bestände ist aktuell sehr hoch und hätte weitreichende Folgen.
Die Begriffe Kernzone, Infizierte Zone (auch Sperrzone II genannt) und Pufferzone (auch Sperrzone I genannt) stehen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen.
Während die Kernzone den ca. 3 km-Radius um ASP-positiv getestete Wildschweine abbildet, folgt die Infizierte Zone der Kernzone mit einem ca. 15 km-Radius rund um ASP-positiv getestete Wildschweine. Die tierseuchenrechtlichen Verfügungen zu beiden Zonen beschränken im Wesentlichen die Jagd, die Ernte und die Verfütterung von in diesen Zonen gewonnenen Futtermitteln.
In der ca. 10 km breiten Pufferzone um die Infizierte Zone sollen Wildschweine u. a. verstärkt bejagt und auf ASP untersucht werden.
Die Begriffe Schutz- und Überwachungszone stehen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der ASP ausschließlich bei Hausschweinen. Die entsprechende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung hierzu richtet sich im Wesentlichen an Schweinehalter und soll dem Eintrag der ASP in Hausschweinehaltungen vorbeugen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten:
Gibt es bereits Fälle der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Alzey-Worms?
Im Landkreis Alzey-Worms sowie im benachbarten Landkreis Mainz-Bingen sind mehrere nachweislich infizierte Schweine gefunden worden.
Was ist die Afrikanische Schweinepest?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für Menschen?
Nein, Menschen können sich nicht mit dem Virus infizieren. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle.
Ist die Afrikanische Schweinepest gefährlich für andere Tiere?
Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und den Menschen ungefährlich.
Wie erfolgt die Übertragung?
Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.
Welche Folgen hat es, wenn der Erreger sich weiter ausbreitet:
Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich.
Was können Bürgerinnen und Bürger tun?
Um die Einschleppung der ASP in die Hausschweinebestände auf dieser Rheinseite zu verhindern und das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche über Wildschweine zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig, Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt. Der Verzehr von infiziertem Fleisch ist für Menschen ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Speisereste sollen deshalb unbedingt in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden, damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden. Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt melden. Per Mail an: krisenzentrum.tierseuche@alzey-worms.de
Welche Symptome zeigt ein Schwein, das an Afrikanischer Schweinepest erkrankt ist?
Bei Hausschweinen und bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren Allgemeinsymptomen, wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten, wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit.
Warum wird im betroffenen Gebiet am Altrhein und im ebenfalls betroffenen Landkreis Mainz-Bingen ein Elektrozaun errichtet?
Damit sich die Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht weiter ausbreitet, wird ein Elektrozaun, den das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt, aufgebaut. So soll verhindert werden, dass mit ASP infizierte Tiere weiter abwandern.
Warum sind so viele Jäger sowie Spürhude im betroffenen Gebiet unterwegs? Und warum überfliegen Drohnen die Felder?
Die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen arbeiten derzeit gemeinsam mit der Jägerschaft, mit Kadaverspürhunden und den Landwirten intensiv daran, nach Wildschweinkadavern in den betreffenden Gebieten zu suchen und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Muss ich meinen Hund im betroffenen Bereich anleinen?
Es gilt hier eine Leinenpflicht für Hunde. Das heißt, die Hunde dürfen nicht frei herumlaufen.
Ist ASP gefährlich für meinen Hund?
Nein! Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.
Ist ASP gefährlich für Kinder, zum Beispiel beim Spaziergang?
Nein! Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar.
Gibt es ein Jagdverbot?
Ein absolutes Jagdverbot gilt derzeit ausschließlich in der Kernzone mit den Ortsgemeinden Gimbsheim und Eich.
Im Rahmen der dritten Änderung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen ist das Jagdverbot für die Infizierte Zone (15 Kilometer um die Fundstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins) teilweise aufgehoben. Die Jagd auf Wildarten, mit Ausnahme von Schwarzwild, ist jetzt in solchen Gebieten erlaubt, die sich nicht in der festgelegten Kernzone (Drei Kilometer um die Fundstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins) befinden und in denen in den vergangenen fünf Jahren wenige als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind. Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt: Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjagd gestattet und hat unter Verwendung eines Schalldämpfers zu erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich. Weitere Infos, unter anderem mit den genauen Angaben zur infizierten Zone und zur Kernzone, sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de eingestellt.
Kann man im betroffenen Gebiet Partys feiern?
Lautstarke Partys und private Feiern sollten in dem Bereich unterbleiben.
Und man darf keine Essensreste in der Gegend herumliegen lassen. Alle Reste müssen mitgenommen und in geschlossenen Mülltonnen entsorgt werden. Sollte etwa der Belag eines Wurstbrotes aus infiziertem Fleisch hergestellt worden sein, ist das für den Menschen kein Problem und völlig ungefährlich. Aber sollte ein Wildschwein diese Essensreste verzehren, wird so das Virus weitergetragen und eine Ausbreitung der Seuche befördert.
Darf man die Badeseen besuchen und dort schwimmen?
Die Badeseen können genutzt werden. Es gibt kein Betretungsverbot. Laustarke Feiern sollten auch hier unterbleiben.
Welche Regelungen gelten für die Landwirtschaft? Insbesondere auch im Hinblick auf etwaige Erntemaßnahmen?
In der Kernzone (Drei Kilometer um eine Fundstelle, derzeit Gimbsheim und Eich) darf die maschinelle Ernte von allen bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben, nur erfolgen, sofern am gleichen Tag die jeweilige Fläche (unter geeigneten Witterungsbedingungen) mittels Drohnen auf das Vorhandensein von Wildscheinen und Wildschweinkadavern sowie Teilen davon abgesucht worden sind. Der Drohnenpilot muss im Besitz eines gültigen Drohnenführerscheins sein und die entsprechende Fachkenntnis besitzen. Das Flugprotokoll über den erfolgten Drohnenflug ist durch den Landwirt aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. In der Infizierten Zone (15 Kilometer um eine Fundstelle) gilt für Erntemaßnahmen an sich keine vergleichsweise Regelung wie innerhalb der Kernzone. Allerdings darf Gras, Heu und Stroh, das in der Infizierten Zone gewonnen worden ist, nicht zur Verfütterung an oder als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial für Schweine verwendet werden, sofern es nicht mindestens sechs Monate vor der Festlegung der Infizierten Zone gewonnen worden ist, vor der Verwendung mindestens sechs Monate vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert oder für mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung bei mindestens 70 Grad unterzogen worden ist.
Wieso darf die Weinbergshut innerhalb der Sperrzonen stattfinden?
Die Rechtsgrundlagen der erlassenen Allgemeinverfügungen zur Eindämmung sind europarechtliche und nationale Verordnungen zur Regelungen von Tierseuchen. Darin sind unter anderem der Umgang mit der Jagd in betroffenen Restriktiongebieten geregelt.
Die hier übliche sogenannte Weinbergshut findet sich auch abstrakt in den einschlägigen europarechtlichen und nationalen Verordnungen nicht, sodass der Verwaltung keine Rechtsgrundlage zur Verfügung steht, die Weinbergshut zu untersagen.
Weitere aktuelle Infos auf der Homepage des Landkreises Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-worms.de.
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