Abfallgebühren: Die zweite Rate ist im Oktober fällig
Die abgebuchte Rate entspricht dem vorliegenden „alten“ und noch geltenden Gebührenbescheid und wird erst rückwirkend Anfang 2026 aktualisiert. Dann erhalten alle Grundstückseigentümer einen neu berechneten Gebührenbescheid. Dieser weist die Grundgebühr pro Haushalt und die Behältergebühren aus. Auch die Leerungsgebühren für eventuelle zusätzliche Restmüll-Leerungen, die von September bis Dezember 2025 genutzt wurden, werden dazugezählt.
Soweit sich für das Grundstück bei der Haushaltsberechnung bis zum 31. August eine Änderung ergeben hat oder die Tonnengröße durch den Behältertausch verkleinert wurde, erhalten die Kunden des AWB voraussichtlich noch im Oktober einen Änderungsbescheid. In diesem Bescheid wird der neue Abbuchungstermin mitgeteilt. Bei der Lastschrift werden die errechneten Gutschriften für die durchgeführten Änderungen berücksichtigt.
Falls kein Lastschriftverfahren angewendet wird, erinnert der AWB mit einem Infoschreiben an die Zahlung der zweiten Rate. Mahngebühren entstehen für dieses Schreiben nicht, es sei denn die Kunden sind schon bereits aktuell im Mahnverfahren.
Der AWB hat im September an alle Haushalte eine Infobroschüre mit Informationen zu dem neuen Abfallgebührensystem verteilt. Diese ist auch auf der Website des AWB abrufbar, unter www.abfall-alzey-worms.de
Weitere Informationen gibt es an der Gebühren-Hotline (06731) 408-6499, am Umwelttelefon (06731) 408-2828.