Geflügelpest in Rheinland-Pfalz – aktuelle Lage im Landkreis Alzey-Worms
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms weist in diesem Zusammenhang alle Geflügelhaltenden darauf hin, strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Ausbruch bei gehaltenem Geflügel zu verhindern. Dazu gehört unter anderem, Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten zu sichern, Schutzkleidung zu tragen und Ställe sowie Gerätschaften regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Futter und Wasser sollten so bereitgestellt werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben, und Ausläufe können durch engmaschige Netze oder Überdachungen vor Kontakt mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen geschützt werden.
Durch diese Vorsorgemaßnahmen tragen Geflügelhalterinnen und -halter aktiv dazu bei, die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen und ihre Tiere zu schützen.
Darüber hinaus fordert das Amt alle Geflügelhalter*innen auf, unverzüglich das Veterinäramt zu informieren, sobald Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle im Bestand auftreten (Telefon: 06731-408-7057).
Jede Geflügelhaltung – auch Kleinst- und Hobbyhaltungen – muss beim Veterinäramt registriert sein. Die Anmeldung ist gebührenfrei und besonders wichtig, weil im Falle eines Ausbruchs alle Bestände in einem definierten Radius bekannt sein müssen, um bestmöglich geschützt werden zu können. Geflügelhaltende sollten sich zudem darauf vorbereiten, dass bei einer Verschärfung der Lage eine Aufstallpflicht angeordnet werden kann.
Für die breite Bevölkerung gilt: Verendeten oder kranken Wildvögeln (vor allem Wasservögel und Kraniche) sollte man sich nicht nähern oder sie gar anfassen. Gefundene Tiere sind der Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde oder der Stadt Worms zu melden. Es ist aus fachlicher Sicht kritisch, sich kranken Wildtieren zu nähern, da dies zusätzlichen Stress für die Tiere verursacht und die Weiterverbreitung des Virus begünstigt.
Nach aktuellem Kenntnisstand gelten Tauben und Singvögel als nicht besonders anfällig für die Geflügelpest (Vogelgrippe). Einzelne Totfunde kommen regelmäßig vor und stehen in der Regel nicht im Zusammenhang mit einer übertragbaren Tierseuche. In solchen Fällen besteht kein Anlass für weitergehende Untersuchungen; gefundene Tiere sind lediglich der Verwaltung der jeweiligen Verbandsgemeinde oder der Stadt Worms zu melden.