Infektion mit Vogelgrippe-Virus vermeiden: Geflügel vorsorglich im Stall unterbringen
Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, sind im gesamten Gebiet des Landkreises Alzey-Worms verboten. Geflügel aus diesem Gebiet darf nicht über Geflügelbörsen oder Geflügelmärkte vermarktet oder ausgestellt werden.
Alle Geflügelhalter im Landkreis Alzey-Worms und der kreisfreien Stadt Worms, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels gemäß Viehverkehrs-Verordnung bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms anzuzeigen.