Kreis beteiligt sich mit 3,65 Mio. Euro an neuer Sporthalle in Osthofen
Die Mitglieder des Kreisausschusses votierten einstimmig für einen Zuschuss des Kreises in Höhe von 342.987 Euro für den Neubau eines Schulgebäudes der Osthofener Seebachschule.
Die Grundschule muss aufgrund des Bedarfs ausgebaut werden. Da die Schule an ihrem derzeitigen Standpunkt in der Memelstraße nicht erweitert werden kann, wurde von der Verbandsgemeinde Wonnegau ein Neubau beschlossen. Insgesamt liegen die vom Land festgestellten zuwendungsfähigen Kosten bei 3.429.872 Euro. Der Landkreis beteiligt sich mit 10 Prozent an den anerkannten Baukosten.
Ebenso einstimmig beschloss der Kreisausschuss einen weiteren Kreiszuschuss in Höhe von 3.652.000 Euro für den Bau einer neuen Sporthalle im Zuge des Grundschulneubaus in Osthofen.
Das Institut für Sportstättenentwicklung (ISE) hatte bereits vor einigen Jahren einen weiteren Bedarf von zwei Übungseinheiten ermittelt, die für den Sportunterricht durch die ortsansässigen Schulen nötig sind. Die Sporthalle soll von der IGS, der Wonnegauschule und der Grundschule in Osthofen benutzt werden. So soll mit der neuen Halle eine wesentliche Verbesserung für den Schulsport am Standort Osthofen einhergehen. Da die IGS und die Wonnegauschule in der Trägerschaft des Landkreises stehen und von der Sporthalle profitieren werden, schloss der Landkreis Alzey-Worms 2019 eine Vereinbarung mit der Verbandsgemeinde Wonnegau über eine Beteiligung des Landkreises an der Finanzierung des Neubaus der Halle. Die Baukosten sollen insgesamt 8.306.000 Euro betragen. Abzüglich eines Zuschusses durch das Land Rheinland-Pfalz betragen die Kosten für die Verbandsgemeinde Wonnegau 7.304.000 Euro. Der Landkreis hat sich verpflichtet, die Hälfte dieses Betrags zu übernehmen.
Außerdem beschlossen die Mitglieder des Kreisausschusses einstimmig eine Zuwendung des Kreises an die Verbandsgemeinde Alzey-Land in Höhe von 298.267 Euro für den Ersatzneubau des Schulgebäudes der Grundschule Bechtolsheim.
Der Landkreis beteiligt sich auch hier mit zehn Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 2.982.675 Euro.