Kreisausschuss stimmt für neue Richtlinien zu Kita-Neubauten
Einstimmig votierten die Mitglieder des Kreisausschusses dafür, dem Kreistag zu empfehlen, die Richtlinie über die finanzielle Unterstützung des Baus und der Ausstattung von Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms zu ändern. Im Rahmen eines Rechtsstreits hatte sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingehend mit der Baukostenförderung für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz auseinandergesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass sich der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe regelmäßig mit 40 Prozent an den zuschussfähigen Bau- und Ausstattungskosten abzüglich der Landesförderung und Zuschüsse Dritter zu beteiligen hat.
Bislang zahlt der Kreis 90 Prozent der Kosten, jedoch maximal 160.000 Euro pro Gruppenraum mit mindestens 15 Plätzen. Landrat Heiko Sippel betonte, die Neufassung bedeute erhebliche Mehraufwendungen für den Landkreis. Als Beispiel nannte er die Baukosten für eine Gruppe in Höhe von einer Million Euro. Nach Abzug der Landesförderung z.B. von 200.000 Euro würden 800.000 Euro verbleiben. 40 Prozent, also 320.000 Euro müsste der Kreis in diesem Falle tragen. Das wäre doppelt so viel wie nach der bisherigen Richtlinie. Neu ist auch, dass nicht nur Neubauten, sondern auch Umbauten, Ersatzbauten und Erweiterungen gefördert werden müssten. Ausnahmen seien Sanierungen. Nach dem Kita-Bedarfsplan gebe es einen weiteren Bedarf von rund 40 Gruppen, also sei in den folgenden Haushaltsjahren ein zweistelliger Millionenbedarf zu finanzieren. Entlastet würden vor allem die Kommunen, insofern müsse man sich in Zukunft auch über die Refinanzierung des Kreises unterhalten.
Ebenfalls einstimmig beschlossen haben die Mitglieder des Kreisausschusses die Empfehlung an den Kreistag, die Übergangsvereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung von Kindertagesstätten im Landkreis Alzey-Worms anzunehmen. Die Finanzierung von Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ist ein komplexer Prozess, der verschiedene Partner involviert. Neben dem Land und dem örtlichen Träger der Jugendhilfe beteiligen sich auch die Einrichtungsträger und die Gemeinden an den Kosten. Früher waren diese Anteile detailliert im Kitagesetz festgelegt, aber das neue Kitagesetz seit dem 01.07.2021 gibt nur eine prozentuale Beteiligung des Landes vor. Die Festlegung der übrigen Finanzierungsanteile liegt nun in der Verantwortung der Kommunen und freien Träger. Nach langwierigen Verhandlungen wurde jedoch bisher keine endgültige Vereinbarung getroffen. Stattdessen wurde eine Übergangsvereinbarung für den Zeitraum bis zum 31.12.2024 geschlossen. Diese sieht eine Förderung der freien Träger in Höhe von 102,5 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten vor und erlaubt erstmals auch eine anteilige Finanzierung von Sachkosten. Die Gemeinden sollen nun einheitlich mit 10 Prozent an den Kosten beteiligt werden, was eine finanzielle Entlastung für sie darstellt. Diese Vereinbarung führt jedoch zu erheblichen Mehrbelastungen für den Kreishaushalt. Für das zweite Halbjahr 2021 und das Jahr 2022 bedeutet dies eine unerwartete Nachzahlung an die freien Träger von insgesamt rund 2,57 Millionen Euro. Für das Jahr 2024 wird eine zusätzliche Belastung von etwa 3 Millionen Euro erwartet, die jedoch je nach tatsächlichen Personalkosten variieren kann.
Bei zwei Gegenstimmen stimmte der Kreisausschuss mehrheitlich den vorgeschlagenen Modalitäten zur Umsetzung einer Bezahlkarte für Asylbewerber zu. Den Grundsatzbeschluss zur Einführung der Karte hatte der Kreistag bereits in seiner jüngsten Sitzung im März gefasst. Angesichts der noch ausstehenden einheitlichen Vorgaben seitens des Landes Rheinland-Pfalz wurde die Verwaltung um Vorschläge zur Umsetzung gebeten, die von Seiten des Ausschusses ergänzt wurden. So soll pro Person eine Barauszahlung von 100 bis 150 Euro möglich sein, für jedes weitere Familienmitglied 50 bis 70 Euro. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit soll bei Aufstockung eine Überweisung auf das Konto erfolgen. Ausgaben für Glücksspiel werden ausgeschlossen. Die Gültigkeit der Karte soll sich auf Rheinhessen, das heißt auf die Landkreise Alzey-Worms sowie Mainz-Bingen sowie die Städte Mainz und Worms, sowie auf die Stadt Bad Kreuznach erstrecken. Grundsätzlich sollte sich jedoch der Landkreis aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung einer landeseinheitlichen Regelung anschließen. Die Verwaltung wurde daher ermächtigt, die vorgeschlagenen Regelungen gegebenenfalls anzupassen.