Landkreis bietet weitere digitale Leistungen an

Ab sofort können Bewohner und Bewohne-rinnen des Landkreises Alzey-Worms sieben Dienste der Ausländerbehörde auch online beantragen. Die dafür benötigten Online-Formulare sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter der Rubrik eServices zu finden: https://www.kreis-alzey-worms.de/mein-anliegen/unsere-leistungen-fuer-sie/eservices. Dort gelangt man zur Verknüpfung „Aufenthaltstitel/-karte beantragen“. Als nächstes werden die verschiedenen Online-Anträge der Ausländerbehörde aufgelistet. Dazu zählt die Beantragung des Aufenthaltstitels aus verschiedenen Gründen.

Die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels kann beantragt werden, um eine Berufsausbildung, ein Studium, ein Praktikum oder ähnliches zu absolvieren sowie zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes. Dieser neue Service erleichtert ausländischen Studierenden die Antragstellung und spart Zeit. Unter einen anderen Onlinedienst fällt die Beantragung des Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung. Dies erleichtert die Anmeldung von nachgefragten Fachkräften aus dem Ausland. Auch die Beantragung des Aufenthaltstitels für den Familiennachzug und für Geflüchtete aus der Ukraine ist nun online möglich. 

Hinzukommend können Einwohnerinnen und Einwohner Änderungen aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen über die Homepage beantragen. 

Daneben findet sich der Antrag auf eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Niederlassungserlaubnis – den unbefristeten Aufenthaltstitel. Wer beispielsweise mehrere Jahre im Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels ist, kann diesen Antrag stellen.

Überdies kann auf dieser Seite die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beantragt werden. Unter jenem Punkt finden sich zudem die Formulare für die Beantragung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern.