LEADER-Region Rheinhessen: Zweckvereinbarung abgeschlossen

Zur Regelung der rechtlichen Trägerschaft der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Rheinhessen haben die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach eine Zweckvereinbarung abgeschlossen. Darin werden insbesondere die Übertragung folgender Aufgaben an den Landkreis Alzey-Worms geregelt: Beschäftigung des Regionalmanagements für die EU-Förderperiode 2023 bis 2029, Organisatorische Vorbereitung der LAG-Sitzungen in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement, Sicherung einer wirksamen Prozessbegleitung und -kontrolle, Auftragsvergabe, Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln zur Erfüllung der gemeinschaftlichen Umsetzungsprojekte und Abstimmung der Umsetzungsschritte von Vorhaben mit dem zuständigen Ministerium und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Die Zweckvereinbarung läuft zunächst befristet bis einschließlich 31. Dezember 2028.

Mit Schreiben vom 9. Mai 2025 hat die ADD die Zweckvereinbarung genehmigt. Sie ist einsehbar unter: https://www.kreis-alzey-worms.de/aktuelles/immer-auf-dem-neuesten-stand/oeffentliche-bekanntmachungen/ (Mai 2025). Informationen bei: LAG Rheinhessen c/o Kreisverwaltung Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Str. 36, 55232 Alzey, lag(at)alzey-worms.de