Neues Gebührensystem soll am 1. September in Kraft treten - Entscheidung fällt am 24. Juni im Kreistag

Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Juni entschieden, dem Kreistag eine Einführung des neuen Abfallgebührensystems erst ab dem 1. September vorzuschlagen. Der Werkausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 16. Juni eine Empfehlung an den Kreistag für eines der beiden Gebührenmodelle, die bei der Werkausschusssitzung vorgestellt und diskutiert wurden, beschließen. Bis zur Sitzung des Kreistags am 24. Juni, bei dem über die künftigen Gebühren sowie das Gebührenmodell entschieden wird, sollen die beiden Gebührenmodelle in den Fraktionen besprochen werden. Mit der Einführung des Gebührensystems zum 1. September besteht zudem die Möglichkeit, das neue Leerungssystem mit den gechippten Tonnen zu testen.

Neue Preise, neue Gebühren

Seit Januar 2015 konnte der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Abfallgebühren für seine Kundinnen und Kunden stabil halten. „Da die aktuellen Abfuhrverträge mit den äußerst günstigen Konditionen zum 30. Juni 2025 auslaufen, mussten wir neue Verträge ausschreiben“, erklärt AWB-Werkleiter Elmar Marx. Die Firma Remondis hatte das wirtschaftlichste Angebot von drei Mitbewerbern abgegeben und wurde somit erneut als Dienstleister für die Abfuhr des Abfalls und die Leistungen für die Wertstoffhöfe im Landkreis beauftragt. In die neuen Abfallgebühren müssen jedoch die aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung entstandenen hohen Preissprünge im Bereich Personal und Energie unserer Dienstleister sowie die Inflation einkalkuliert werden. Demnach steigen die Kosten um bis zu 30 Prozent im Vergleich zu jenen in den alten Verträgen. Zudem muss der AWB noch weitere Mehrkosten wie Maut-Gebühren, die Verbrennungspreise bei der Gemeinschafts-Müllheizkraftwerk Ludwigshafen (GML) GmbH und insbesondere die CO2-Abgabe finanzieren. „Wäre der neue Vertrag so ausgeschrieben worden wie der alte, also mit einer 2-wöchentlichen Abfuhr beim Restmüll, ohne die Änderung zur 3-wöchentlichen Leerung und ohne die Anpassung des Tonnenvolumens, wäre der Kostenanstieg für die Abfuhr des Abfalls noch deutlich höher“, erklärt Landrat Heiko Sippel die neue Gebührenkalkulation. Ferner habe er im Austausch mit anderen Landkreisen, die die Abfuhr teilweise sogar auf eine 4-wöchentliche Leerung umstellten, erfahren, dass es zu keinen signifikanten Problemen wie der stärkeren Vermüllung der Umwelt gekommen sei. 

Mangelnde Abfalltrennung – hohe Restmüllmengen

Im Landesvergleich liegt die Restabfallenge im Landkreis Alzey-Worms pro Einwohner und Jahr bei rund 180 kg. „Wir liegen damit an der Spitze aller 24 Landkreise in Rheinland-Pfalz“, sagt Landrat Heiko Sippel. „Wir sind nach den Vorgaben des Landes verpflichtet, die Restmüllmenge deutlich zu reduzieren, Zielgröße sind 100 kg. Erfahrungen anderer Landkreise haben gezeigt, dass eine nachhaltige Reduzierung nur durch einen geänderten Abfuhrrhythmus, eine insgesamte Verkleinerung des Tonnenvolumens und eine bessere Trennung der Wertstoffe erreicht werden kann.“ Dazu gehöre es unter anderem, dass der Bioabfall ausschließlich in der Biotonne entsorgt wird. Hieraus entsteht zusammen mit den Gartenabfällen Kompost, Biogas und Strom, der in das Netz eingespeist wird. Das kommt dem Gebührenzahler des Landkreises zu Gute. Mit dem Papier, das in die Restabfalltonne geworfen wird, gehen dem Landkreis Verwertungserlöse verloren. Auch für die Verpackungsabfälle, die in der Restabfalltonne geworfen werden, entstehen Kosten für die Verbrennung bei der GML. Diese muss der Gebührenzahler des Landkreises tragen, obwohl die Verwertung dieser Abfälle bereits über den Einkaufspreis im Laden oder beim Online-Händler bezahlt wird.

Eine Analyse des Restabfalls hat festgestellt, dass sich in der grauen Tonne zu viele Wertstoffe befinden. Nur rund 40 Prozent des durchschnittlichen Tonneninhalts ist wirklich als Restabfall zu deklarieren. Der überwiegende Teil, rund 60 Prozent, könnte als Wertstoff recycelt oder verwertet werden, erklärt Heiko Sippel. „Wir verbrennen in hohem Maße Wertstoffe, was sehr kostenaufwändig ist, viel Energie verbraucht und CO2 emittiert, das wiederum zunehmend besteuert wird. Es gibt deshalb auch aus der Verantwortung für Umwelt und Klima heraus dringenden Handlungsbedarf.“

Das neue Gebührensystem soll verursachergerecht gestaltet werden, das heißt, die Müllmenge hat Einfluss auf die Gebühr. Wer sich umweltgerechter verhält, besser trennt und Restmüll vermeidet, kann Gebühren sparen, indem er die graue Tonne nicht bei jedem Abfuhrtermin herausstellt. Mit Hilfe des Chips an der Tonne wird die Anzahl der Leerungen der Restmülltonne gezählt – nicht jedoch ihr Gewicht.

Grundsätzlich wirtschaftet der AWB als öffentliche Einrichtung nicht gewinnorientiert, sondern muss mit den Einnahmen die entstehenden Kosten für seinen Betrieb, insbesondere die Kosten für die Sammlung der Abfälle im Landkreis Alzey-Worms, decken. Dabei werden Verwertungserlöse für Papier, Metall und andere Gutschriften berücksichtigt und verrechnet. Die neue Gebührenkalkulation ist für einen Zeitraum von rund 18 Monaten ausgelegt. Nach dieser Zeit wird das Gebührensystem überprüft und gegebenenfalls angepasst, das heißt, dass mögliche Überschüsse, aber auch Verluste an die Kundinnen und Kunden des AWB weitergegeben werden.