Umstrukturierungs-Anträge für Rebpflanzungen im Jahr 2025 ab Januar stellen
Die oben genannte Antragsfrist gilt für den Teil zwei des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2025 gepflanzt werden sollen.
Folgende Maßnahmen können beantragt werden: Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe), Block zehn (Maßnahmen 11 bis 16); Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, Block 20 (Maßnahmen 21 – 26): Rebsortenwechsel, Block 30 (Maßnahmen 31 – 56); Bodenordnung, Block 40 (Maßnahmen 41 – 46); Handarbeitsmauersteillagen, 51; Querterrassierung, 53.
Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2025 lauten: Maßnahmen 11, 21, 31 und 41, 7.500 €/ha (Flachlagen); Maßnahmen 16, 26, 36 und 46, 10.000 €/ha (Flachlagen); Maßnahmen 12, 22, 32 und 42. 19.000 €/ha (Steillagen); Maßnahmen 14, 24, 34 und 44, 21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen); Maßnahmen 13, 23, 33 und 43, 7.500 €/ha (Extensive Anlagen); Maßnahmen 15, 25, 35 und 45, 6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material); Maßnahme 51: 32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen); Maßnahme 53: 24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen).
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.
Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der BLE enthaltenen Rebsorten erfolgen.
Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Der unterschriebene Antrag muss bei der Kreisverwaltung bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden.
Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des MWVLW (https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/) die Richtlinie und die Antragsformulare ab Januar 2025 zum Download bereit.
Bitte reichen Sie Ihre Anträge per Fax (06731) 408-7092 oder per Post ein (eine Abgabe per Mail ist leider nicht möglich). Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Referates Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung unter den Telefonnummern (06731) 408-7068, -7069, 7070, -7071, -7072, -7073 und -7074 zur Verfügung. Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an landwirtschaft(at)alzey-worms.de