Verpflichtende Drohnenüberflüge vor Erntearbeit ausgesetzt

Der bislang verpflichtende Drohnenüberflug zum Aufspüren von toten oder lebenden Wildschweinen vor der Ernte wird bis auf Weiteres ausgesetzt. Damit hat der Landkreis Alzey-Worms eine Änderung der tierseuchenrechtlichen Anordnung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 9. Juli 2024 beschlossen. Hintergrund für die Aussetzung der Drohnenflüge ist die aktuelle Einschätzung der Lage sowie der Abschluss wichtiger Schutzmaßnahmen. Die betroffenen Gebiete umfassen weiterhin die Gemeinden Gimbsheim und Eich.

Landwirtinnen und Landwirte sind dennoch weiterhin verpflichtet, bei allen Ernte- und Bearbeitungstätigkeiten auf Flächen, die Wildschweinen Deckung bieten könnten, weiterhin auf mögliche Kadaver oder lebende Tiere zu achten. Im Falle eines Fundes ist die Arbeit sofort zu unterbrechen und der Fund dem Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms zu melden. Nach der Bergung und Dekontamination muss die betroffene Stelle bei der weiteren Bearbeitung großzügig umfahren werden.

Der Grund für die Aussetzung des verpflichtenden Drohnenflugs liegt darin, dass nach mehreren Monaten intensiver und engmaschiger Suche in der ASP-Kernzone (Teil der Sperrzone II), außerhalb des Naturschutzgebiets Altrhein, nur noch vereinzelt Wildschweine gefunden wurden.

Dies sowie die frühzeitig umgesetzten Schutzmaßnahmen wie die zügige Einzäunung und Kompartimentierung der betroffenen Kernzone haben maßgeblich dazu beigetragen, eine Ausbreitung des Virus über das Gebiet des Gimbsheimer Altrhein hinaus zu verhindern. Das Seuchengeschehen ist somit derzeit klar auf diesen Bereich begrenzt.

Weiterhin ist nach wochenlanger Vorbereitung sowie ausführender Arbeiten die Kompartimentierung des betroffenen Gebietes mittels Zaunanlagen abgeschlossen, so dass eine Versprengung von möglicherweise infizierten Wildschweinen deutlich verringert wird.