Vorübergehende Einbahnregelung auf Landesstraße
Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert, dass ab Dienstag, 18. Juni bis Ende Juni 2024 ab der Einmündung L 409 / Karl-Heinz-Kipp-Straße in Richtung Alzey-Dautenheim auf der Landesstraße L 409 aus bautechnischen Gründen und aus Gründen der Verkehrs- und Arbeitssicherheit eine Einbahn-Regelung in Richtung Dautenheim eingerichtet wird. Hintergrund der vorübergehenden Verkehrsregelung ist der Beginn des vierten und damit letzten Bauabschnittes der laufenden Erneuerung des Gehweges zwischen Alzey und Alzey-Dautenheim.
Die innerstädtische Umleitung erfolgt in dieser letzten Bauphase aus Dautenheim über die K 26 (Kettenheimer Straße), B 271 (Wormser Straße), L 409 (Dautenheimer Landstraße) in das Industriegebiet Ost.
Seit Mitte Februar 2024 erfolgt der Umbau der Einmündung L 409 / Karl-Heinz-Kipp-Straße mit Neubau einer Ampelanlage. Zusätzlich zur neuen Ampel wurden zwischenzeitlich im Einmündungsbereich die Fahrbahn der L 409 auf einer Länge von rund 240 Meter und die Fahrbahn der Karl-Heinz-Kipp-Straße auf einer Länge von rund 60 Meter erneuert. Die fehlende Fahrbahnmarkierung wird, sobald die Wetterlage es erlaubt, aufgebracht. Danach kann das Schneiden der Induktionsschleifen für die neue Ampelanlage erfolgen und die Anlage in Betrieb gehen.
Die Gesamtkosten für die Fahrbahnerneuerungen der L 409 (Dautenheimer Landstraße), der Karl-Heinz-Kipp-Straße und den Umbau der Einmündung L 409 / Karl-Heinz-Kipp-Straße mit Ampelanlage betragen insgesamt 547.000 Euro. Von diesen Gesamtkosten beträgt der Anteil der Stadt Alzey 67.000 Euro.