Zuschüsse fürs Wohnen: Aktuelle Werte ermittelt 

Kosten der Unterkunft: Neue Sätze für Landkreis Alzey-Worms festgelegt - Nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB II (Leistungen Bürgergeld des Jobcenters) und des SGB XII (Leistungen der Grundsicherung durch das Sozialamt) sowie bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsrecht können die Kosten der Unterkunft in tatsächlicher Höhe anerkannt werden, wenn diese „angemessen“ sind. Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes „Angemessenheit“ hat der Sozialhilfeträger nach den Vorgaben des Bundessozialgerichtes alle vier Jahre ein Schlüssiges Konzept zur Ermittlung angemessener Werte erstellen zu lassen sowie nach zwei Jahren diese Werte fortzuschreiben.

2025 stand turnusgemäß die Fortschreibung der Werte von 2023 an. Die Rechtmäßigkeit der Schlüssigen Konzepte wird regelmäßig von den Sozialgerichten überprüft.

Bei der Methode der Fortschreibung hat das beauftragte Institut die Preisentwicklung für Wohnen und Wohnnebenkosten berücksichtigt. Des Weiteren wurde geprüft inwieweit im Bereich der neu ermittelnden Werte Wohnraum zur Anmietung verfügbar ist. Die Steigerung der angemessenen Mietwerte beträgt im Durchschnitt 6sechs Prozent seit 2023. Bei Mietwohnungen richtet sich die Angemessenheit jeweils nach der Brutto-Kaltmiete.

Die neuen Werte der Angemessenheit für Wohnraum sollen ab 1. April 2025 im SGB II und SGB XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung finden.

Die neuen Sätze sind untergliedert in die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey mit 11,31 Euro pro Quadratmeter und die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau mit 10,76 Euro pro Quadratmeter (für eine Person bis 50 Quadratmeter). Für beispielsweise drei Personen (insgesamt 60 bis 80 Quadratmeter) liegt der Richtwert zwischen 9,11 Euro und 9,81 Euro pro Quadratmeter (insgesamt 60 bis 80 Quadratmeter). 

„Vor Abschluss eines Mietvertrages ist bezüglich der Angemessenheit der Kosten von Leistungsbeziehern Kontakt mit dem jeweiligen Kostenträger (Jobcenter oder Sozialamt) aufzunehmen“, betont Andrea Maurer, die Leiterin der Sozialabteilung der Kreisverwaltung Alzey-Worms. 

Bei Wohneigentum können die Aufwendungen bis zur angemessenen Netto-Kaltmiete berücksichtigt werden. Diese beträgt für die Verbandsgemeinden Alzey-Land, Wöllstein, Wörrstadt und die Stadt Alzey 9,42 Euro pro Quadratmeter und für die Verbandsgemeinden Eich, Monsheim und Wonnegau 9,16 Euro pro Quadratmeter (für eine Person bis 50 Quadratmeter). Bei beispielsweise drei Personen können Aufwendungen zwischen 7,44 Euro und 8,27 Euro (insgesamt 60 bis 80 Quadratmeter) berücksichtigt werden. Fragen hierzu  beantworten gerne die Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Alzey-Worms oder des Jobcenter Alzey-Worms.