Öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche Aufträge
Als öffentlicher Auftraggeber ist der Landkreis dazu verpflichtet, Liefer- und Dienstleistungsaufträge grundsätzlich im Zuge eines öffentlichen Vergabeprozesses zu vergeben.
Im Vorfeld einer Vergabe erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Unter einer Ausschreibung versteht man die Aufforderung an Unternehmen, ein Angebot für die gewünschte Leistung abzugeben. Interessierte Wettbewerber können daraufhin ihr Angebot unterbreiten. Nach Sichtung und Bewertung aller eingegangenen Angebote erfolgt dann die Vergabe.
In welchem Umfang ein Vergabeverfahren erfolgt, richtet sich nach den einschlägigen Rechtsnormen. Die Art des Vergabeverfahrens hängt in der Regel von der Auftragssumme ab und reicht von europaweiten Ausschreibungsverfahren bis hin zu einer Direktvergabe ohne vorangeschaltetes Ausschreibungsverfahren.
Zuständigkeit
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Referat 13 - Finanzwesen
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Montag und Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |