Zeitung

Öffentliche Bekanntmachungen

Die Hauptsatzung des Landkreises Alzey-Worms regelt, dass Satzungen und sonstige ortrechtliche Bestimmungen des Landkreises in einer oder mehreren Tageszeitungen veröffentlich werden. Der Kreistag entscheidet, in welcher Zeitung oder in welchen Zeitungen die Veröffentlichungen erfolgen. Soweit der Inhalt einer öffentlichen Bekanntmachung durch die Belegenheit des Objekts oder durch eine sonstige durch den zu veröffentlichenden Text sich ergebende räumliche Begrenzung nur das Gebiet einer Gemeinde oder Verbandsgemeinde betrifft, genügt die Bekanntmachung in der in dieser Gemeinde (Verbandsgemeinde) erscheinenden Zeitung.

Alle weiteren öffentlichen Bekanntmachungen des Landkreises erfolgen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite des Landkreises unter www.kreis-alzey-worms.de.

 

Öffentliche Bekanntmachungen auf einen Blick

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Umwelt­bekannt­machungen

Bekanntmachungen zum Thema Umwelt, Immissionsschutz und weiteren Angelegenheiten veröffentlicht die Kreisverwaltung Alzey-Worms unter: 

Umweltbekanntmachungen