Bekämpfung von Schwarzarbeit

Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörde

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, hat viele Erscheinungsformen und verursacht jährlich erhebliche Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen. Sie belastet die öffentlichen Haushalte und führt mitunter zu sozialen Spannungen in der Gesellschaft.

Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind, je nach Erscheinungsform, unterschiedliche Behörden zuständig. Die Kreisordnungsbehörde ist für das gesamte Kreisgebiet Alzey-Worms zuständig, wenn

  • ein niedergelassener Gewerbebetrieb (der nicht zum Reisegewerbe oder Marktgewerbe gehört = stehendes Gewerbe) ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig ausübt, ohne dass die handwerksrechtlichen Voraussetzungen (Handwerksrolleneintragung) vorliegen, oder 

  • gewerbliche Tätigkeiten in erheblichem Umfang ohne Gewerbeanmeldung ausgeführt werden oder eine erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben wurde.

Zuständigkeit

Referat 30 - Sicherheit und Ordnung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Walter, Gabriele

Vollstreckungsdienst