Gleichstellung

Gleichstellung von Mann und Frau als kommunale Pflichtaufgabe

Auch wenn die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Verfassung schon lange realisiert und die rechtliche Gleichberechtigung vollzogen ist, lassen sich nach wie vor Benachteiligung, Diskriminierung und Gewalt gegenüber Frauen in unserer Gesellschaft nachweisen, die es abzubauen gilt. Diesem Verfassungsauftrag nach gibt es bereits seit Juli 1987 im Landkreis Alzey-Worms eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte. 

Warum Frauen noch immer Hürden überwinden müssen
 

Diskriminierung und Benachteiligung von Frauen und Mädchen sind heute oftmals nicht direkt sichtbar, weil die rechtlich-formale Gleichstellung bereits vollzogen wurde. So können Mädchen heute etwa die gleichen Schulen besuchen wie Jungen oder die gleichen Ausbildungs- oder Studiengänge wählen. Trotzdem gibt es in unserer Gesellschaft sehr unterschiedliche Erwartungen an Männer und Frauen, die ihre Rollen prägen und ihnen dadurch Zugänge zu Lebenschancen ermöglichen oder erschweren. 

So erledigen Frauen bis heute einen Großteil der unbezahlten Sorge- und Erziehungsarbeit wie Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeit oder Ehrenamt. Hierfür wenden Frauen pro Tag im Durchschnitt 52,4 Prozent mehr Zeit auf als Männer (BMFSFJ).

Auch ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in den letzten Jahren zwar kontinuierlich angestiegen. Jedoch arbeiten Frauen deutlich häufiger als Männer in Teilzeit und in niedrig entlohnten Arbeitsverhältnissen. Fast 81 Prozent der Teilzeitarbeitsverhältnisse werden von Frauen ausgeübt (Bundesagentur für Arbeit). Dies macht sich dann auch im späteren Verlauf in niedrigeren Renten bis hin zur Altersarmut deutlich, von der Frauen in viel höherem Maße betroffen sind als Männer.

Zudem sind Frauen besonders auf der Ebene der Kommunalpolitik immer noch deutlich unterrepräsentiert. Ziel der Gleichstellungsstelle auf kommunaler Ebene ist es, den Anteil von Frauen in kommunalpolitischen Ämtern zu erhöhen, sodass sie Einfluss auf politische Entscheidungen und damit auf die Gestaltung der Lebensbedingungen nehmen können. 

Eine zentrale Hürde auf dem Weg zu gerechten Lebensverhältnissen von Männern und Frauen stellt die Gewalt gegen Frauen dar. Etwa jede vierte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner oder Expartner. Auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Raum betreffen sehr viele Frauen und verhindern eine faktische Durchsetzung der Gleichstellung. 

Aufgabe der Gleichstellungsstelle
 

Aufgabe der Kommunen ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen und entsprechende Hürden abzubauen. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet die Gleichstellungsstelle Veranstaltungen an, die zum Bewusstseinswechsel beitragen und den Blick über die gängigen Rollenerwartungen hinaus erweitern.  

 

Zuständigkeit

Gleichstellungsstelle


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Lanzen, Vera

Gleichstellungsbeauftragte

Marter, Doris

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