Landesblindengeld

Hilfe für blinde Menschen

Blinde Menschen können Landesblindengeld erhalten, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse aufgrund ihrer Blindheit im Alltag zu decken. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich die benötigte Hilfe im Alltag zu beschaffen. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.

Die Kreisverwaltung hilft gerne bei der Antragstellung. Außerdem erklären die Mitarbeitenden gerne die Bescheide und senden sie auf Wunsch per E-Mail zu, damit sie vorgelesen werden können.

 

 

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung

Martin, Nicole

Sachbearbeitung

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung