Landesblindengeld
Hilfe für blinde Menschen
Blinde Menschen können Landesblindengeld erhalten, um ihre zusätzlichen Bedürfnisse aufgrund ihrer Blindheit im Alltag zu decken. Diese finanzielle Unterstützung ermöglicht es den betroffenen Bürgerinnen und Bürger, sich die benötigte Hilfe im Alltag zu beschaffen. Die Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.
Die Kreisverwaltung hilft gerne bei der Antragstellung. Außerdem erklären die Mitarbeitenden gerne die Bescheide und senden sie auf Wunsch per E-Mail zu, damit sie vorgelesen werden können.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
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