Teilhabe zur Bildung
Hilfen in der Schule und der Berufsausbildung
Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe an Bildung ist es, dem Menschen eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung (schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung) für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Sie umfassen Integrationshilfen, Schülerbeförderung, Hilfsmittel, Einzel- und Gruppenfördermaßnahmen, und vieles mehr und können auch in Internaten, also stationären, schulischen Einrichtungen erbracht werden.
Die Leistungen zur Teilhabe an Bildung werden unabhängig von Einkommen und Vermögen erbracht.
Voraussetzung
Voraussetzung für diese Hilfen ist, dass Ihr Kind eine nicht nur vorübergehende wesentliche Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist. Für eine körperliche und geistige Behinderung kommen die Hilfe nach SGB IX über das Sozialamt in Frage, bei seelischen Beeinträchtigungen ist die Zuständigkeit des Jungendamtes nach SGB VIII gegeben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind aufgrund dieser Behinderung in seiner sozialen Teilhabefähigkeit eingeschränkt ist. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung abzuwenden, einen fortschreitenden Verlauf zu verlangsamen oder die Folgen der Behinderung zu beseitigen bzw. zu mildern. Therapeutische Maßnahme, durch die die Behinderung verbessert werden kann wie Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen des Krankenversicherungsträgers sind vorrangig vor Leistungen des SGB IX in Anspruch zu nehmen.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sozialdienst
Teamleitung/ Sachbearbeiung
Sozialdienst
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Teamleitung/Sozialdienst
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