Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Abwicklung
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Maßnahmen der Jugendhilfe umfassen neben den pädagogischen Hilfen auch die wirtschaftlichen Leistungen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet eng mit dem sozialpädagogischen Fachdienst (Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst) zusammen. Ist die Entscheidung über die passende Jugendhilfe durch den Sozialen Fachdienst getroffen, wird hier die Leistung entsprechend rechtlich und finanziell umgesetzt.
Das Arbeitsgebiet umfasst unter anderem die Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Rahmen des SGB VIII. Weitere große Tätigkeitsfelder sind die Prüfung der Zuständigkeiten sowie die Heranziehung von Eltern zu den Unterbringungskosten.
Die Zusammenarbeit erfolgt mit vielen verschiedenen Personen und Stellen zum Beispiel mit Pflegestellen, Einrichtungen, Jugendhilfeträgern, Arbeitgebern und Krankenkassen.
Zuständigkeit
Altbau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Fachbereichsleitung
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Sachbearbeitung
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