Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Abwicklung

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.

Maßnahmen der Jugendhilfe umfassen neben den pädagogischen Hilfen auch die wirtschaftlichen Leistungen. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet eng mit dem sozialpädagogischen Fachdienst (Allgemeiner Sozialdienst, Pflegekinderdienst) zusammen. Ist die Entscheidung über die passende Jugendhilfe durch den Sozialen Fachdienst getroffen, wird hier die Leistung entsprechend rechtlich und finanziell umgesetzt.

Das Arbeitsgebiet umfasst unter anderem die Gewährung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen im Rahmen des SGB VIII. Weitere große Tätigkeitsfelder sind die Prüfung der Zuständigkeiten sowie die Heranziehung von Eltern zu den Unterbringungskosten.

Die Zusammenarbeit erfolgt mit vielen verschiedenen Personen und Stellen zum Beispiel mit Pflegestellen, Einrichtungen, Jugendhilfeträgern, Arbeitgebern und Krankenkassen.

 

 

 

Zuständigkeit

Referat 50 - Jugendamt


Altbau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Fink, Vanessa

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Götzl-Wahl, Carola

Sachbearbeitung

Hinkel, Lisa

Sachbearbeitung

Kühn, Anne

Fachbereichsleitung

Maier, Jennifer

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Schmidt, Antonia

Sachbearbeitung

Siemens, Katrin

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wick, Dustin

Wirtschaftliche Jugendhilfe