Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungen

Einbürgerung

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union. Dadurch genießen Sie Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten.

Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung geklärte Identität und Staatsangehörigkeit

  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit

  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen

  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)

  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen

  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten

  • keine Verurteilung wegen einer Straftat

 

Ansprechpersonen

Eschenfelder, Yvonne

Sachbearbeitung

May, Christian

Referatsleitung

Rippert, Fabienne

Sachbearbeitung

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