Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Den Antrag gibt es bei der Fahrschule
Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms und das erforderliche Mindestalter hat, gibt es die Möglichkeit, eine bestehende Fahrerlaubnis um weitere Fahrerlaubnisklassen zu erweitern.
Der Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis sowie alle weiteren Informationen ist bei der Fahrschule erhätlich. Der Antrag muss vom Einwohnermeldeamt abgestempelt werden. Die geforderten Unterlagen sowie der Antrag wird an die Führerscheinsteller weitergeleitet.
Benötigte Unterlagen
Bei Papierführerscheinen wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der Führerschein nicht vom Landkreis Alzey-Worms ausgestellt wurde) benötigt. Diese kann im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden.
1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
Kopie vom Führerschein
Unterschrift von dem/der Antragsteller/in
Bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE zusätzlich erforderlich:
ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Bei Erweiterung auf die Klassen D, DE zusätzlich erforderlich:
ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Testpsychologisches Gutachten (ab dem 50. Lebensjahr)
Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)
Aushändigung
Wenn nur eine Klasse beantragt wurde, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch den/die Prüfer/in.
Wenn mehrere Klassen beantragt wurden, erfolgt durch den/die Prüfer/in lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung. Mit dieser kann eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.
Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal 3 Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.
Abholung des Kartenführerscheins
Nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich
ab Erreichen des Mindestalters.
durch persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen: vorläufiger Nachweis oder Prüfbescheinigung und Personalausweis oder Reisepass im Original (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
durch eine bevollmächtigte Person
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung