Fahrgastbeförderung
Befristet für fünf Jahre
Wer in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen oder Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr Fahrgäste befördern möchte, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre.
Voraussetzungen
Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse B
Mindestalter 21 Jahre
EU-Kartenführerschein
Liegt noch kein EU-Kartenführerschein vor, muss zuerst der Umtausch des Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein erfolgen (weitere Informationen siehe „Führerschein umtauschen“).
Beantragung
Antrag auf Verlängerung einer Fahrgastbeförderung sollte rechtzeitig (ca. 6 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der gestellt werden.
Benötigte Unterlagen:
gültigen Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich)
EU-Kartenführerschein
ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Testpsychologisches Gutachten – bei Ersterteilung immer notwendig
Testpsychologisches Gutachten – bei Verlängerung wenn das 60. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird
Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)
Nachweis zur Fachkunde – Ortskenntnisprüfung entfällt seit dem 02.08.2021 (Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens zum Zeitpunkt der ersten Verlängerung vorlegt.)
Bei Krankenkraftwagen zusätzlich erforderlich: Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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