Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis 

Vorlaufzeit berücksichtigen

Voraussetzungen
 

  • Antragsteller*in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms

  • Deutsche Amtssprache oder Vorsprache mit Dolmetscher 


Beantragung
 

Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht EU-Land muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung in Deutschland erfolgt sein. Der Antrag sollte rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der 6 Monate gestellt werden.

Benötigte Unterlagen nicht EU-Land (Drittland)
 

  • gültigen Führerschein im Original

  • Übersetzung des Führerscheins (z.B. ADAC)

  • Ausweisdokument und aktuelle Meldebescheinigung 

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)

  • Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”

     

Bei Umschreibungen der Klassen C1, C1E, C, CE zusätzlich erforderlich:

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

     

     

     

     

Bei Umschreiben der KlassenD, DE zusätzlich erforderlich:

  • Testpsychologisches Gutachten 

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)


Benötigte Unterlagen nicht EU-Land (Anlage 11 siehe FeV)
 

  • gültigen Führerschein im Original

  • Übersetzung des Führerscheins (z.B. ADAC)

  • Ausweisdokument und aktuelle Meldebescheinigung 

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)

Bei Umschreibungen der Klassen C1, C1E, C, CE zusätzlich erforderlich:

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

Bei Umschreiben der Klassen D, DE zusätzlich erforderlich:

  • Testpsychologisches Gutachten 

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)


Benötigte Unterlagen EU-Land

  • gültigen Führerschein im Original

  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)

  • Ausweisdokument und aktuelle Meldebescheinigung 

Bei Umschreibungen der Klassen C1, C1E, C, CE zusätlich erforderlich:

  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung

Bei Umschreibung der Klassen D, DE zusätzlich erforderlich:

  • Testpsychologisches Gutachten wenn das 50. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird. 

  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)

Zuständigkeit

Referat 32 - Führerscheinstelle


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Martens, Renate

Sachbearbeitung

Ries, Bettina

Sachbearbeitung

Schwarz, Steffanie

Sachbearbeitung

Schäfer, Roswitha

Sachbearbeitung