Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Vorlaufzeit berücksichtigen
Voraussetzungen
Antragsteller*in hat den Hauptwohnsitz im Landkreis Alzey-Worms
Deutsche Amtssprache oder Vorsprache mit Dolmetscher
Beantragung
Die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Nicht EU-Land muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung in Deutschland erfolgt sein. Der Antrag sollte rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der 6 Monate gestellt werden.
Benötigte Unterlagen nicht EU-Land (Drittland)
gültigen Führerschein im Original
Übersetzung des Führerscheins (z.B. ADAC)
Ausweisdokument und aktuelle Meldebescheinigung
1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
Nachweis über "Schulung in Erster Hilfe”
Bei Umschreibungen der Klassen C1, C1E, C, CE zusätzlich erforderlich:
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Bei Umschreiben der KlassenD, DE zusätzlich erforderlich:
Testpsychologisches Gutachten
Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)
Benötigte Unterlagen nicht EU-Land (Anlage 11 siehe FeV)
gültigen Führerschein im Original
Übersetzung des Führerscheins (z.B. ADAC)
Ausweisdokument und aktuelle Meldebescheinigung
1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
Bei Umschreibungen der Klassen C1, C1E, C, CE zusätzlich erforderlich:
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Bei Umschreiben der Klassen D, DE zusätzlich erforderlich:
Testpsychologisches Gutachten
Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)
Benötigte Unterlagen EU-Land
gültigen Führerschein im Original
1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
Ausweisdokument und aktuelle Meldebescheinigung
Bei Umschreibungen der Klassen C1, C1E, C, CE zusätlich erforderlich:
Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung
Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung
Bei Umschreibung der Klassen D, DE zusätzlich erforderlich:
Testpsychologisches Gutachten wenn das 50. Lebensjahr erreicht ist oder innerhalb der Geltungsdauer erreicht wird.
Führungszeugnis für behördliche Zwecke (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt, wird direkt an uns übermittelt)
Zuständigkeit
Referat 32 - Führerscheinstelle
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
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