Grundwasserentnahmen (Gewerbliche Brunnen) (Antrag)

Allgemeine Informationen

Eine Benutzung des Grundwassers für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde.

Auch die Grundwasserentnahme beispielsweise zum Zwecke der landwirtschaftlichen Bodenbewässerung (z.B. Beregnung und Berieselung von Feldern, Tröpfchenbewässerung im Obstbau bzw. ggf. Weinbau), zur Toilettenspülung, zum Bereiten der Spritzbrühe, Bewässern von Außenanlagen oder Verwendung in industriellen Produktionsprozessen, ist erlaubnispflichtig.

Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis


Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist bei Entnahmemengen bis 24 m³/Tag bei der Unteren Wasserbehörde, bei größeren Entnahmemengen bei der Oberen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz) einzureichen.
 

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Mohr, Andrea

Sachbearbeitung