Grundwasserentnahmen (Bauzeitliche Grundwasserhaltung) (Antrag)

Allgemeine Informationen

Das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie dessen Einleiten in Gewässer im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken ist bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.

Die Erlaubnispflicht umfasst unter anderem folgende bauzeitliche Gewässerbenutzungen

  • Bauwasserhaltung, d. h. das Abpumpen und damit Absenken von Grundwasser zur Trockenlegung der Baugrube und (Wieder-)Einleiten des geförderten Wassers in das Grundwasser oder Ableitung in ein oberirdisches Gewässer. Für die Ableitung in die öffentliche Kanalisation ist die Zustimmung des Abwasserbeseitigungspflichtigen einzuholen

  • Bei Baumaßnahmen an oberirdischen Gewässern: das Aufstauen und Absenken oberirdischer Gewässer zur Trockenlegung der Baugrube durch Stoffe, die infolge ihrer Schwere unbefestigt auf dem Gewässerbett aufliegen (z.B. Big Bags) sowie das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern

  • dass durch einen Baukörper oder Baugrubenumschließungen verursachte zeitweise oder andauernde Aufstauen, Umleiten und Absenken von Grundwasser

  • das Einbringen von Stoffen ins Grundwasser (Baukörper oder Baustoffe, z.B. Hochdruckinjektionen, Bohrpfähle, Fundamente, Anlagen und Gebäude im Grundwasser), wenn sich das Einbringen dieser Stoffe nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.

Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Gewässerbenutzung vorzulegen.

Vorzulegende Antrags- und Planunterlagen


Gemäß § 103 Abs. 1 Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) sind die für die Entscheidung der Behörde erforderlichen Pläne und Unterlagen von einer fachkundigen Person zu erstellen, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz geführten Liste oder in einer vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.

Die Antragsunterlagen sollten je nach Umfang der Baumaßnahme u.a. folgendes enthalten:

  • Kurzdarstellung des Vorhabens (Gewässerbenutzung(en) und deren Auswirkungen)

  • Angaben zu Art, Dauer und Umfang der bauzeitlichen Gewässerbenutzung

  • Verwendete Anlagen zur Grundwasserhaltung-/absenkung (z.B. Filterbrunnen Schachtbrunnen, Pumpensümpfe) mit Angabe der max. Entnahmemengen in l/s, m³/d sowie Gesamtentnahmemenge in m³

  • Auszug Liegenschaftskarte mit Bezeichnung der Grundstücke, auf denen sich Förder- und Versickerungsanlagen bzw. die Einleitstellen in ein oberirdisches Gewässer befinden (Gemarkung, Flur, Flurstück-Nr.) inkl. Eigentümernachweis

  • Geokoordinaten (UTM) der Entnahme- und Einleitstellen und der wasserwirtschaftlich relevanten Anlagen

  • Mittlerer und höchster Grundwasserstand in m ü. NHN

  • Grundwasserfließrichtung im Bereich des Bauvorhabens

  • Bodengutachten mit Darstellung der Schichtenverzeichnisse

  • Geländeoberkante (vorhanden und geplant) in m ü. NHN

  • geplante tiefste und mittlere Gründungskote der Baugrube in m ü. NHN

  • Art der Baugrubensicherung (z.B. frei geböscht, Spundwände, Bohrpfahlwand) mit Einbindetiefe in m ü. NHN

  • Ausführung der im Grundwasser liegenden Bauteile (Dichtheit, Auftriebssicherheit)

  • Abmessungen der Baugruben

  • Betroffenheit wasserrechtlich relevanter Schutzgebiete (Trinkwasser-/Heilquellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, etc.)

  • Betroffenheit naturschutzrechtlich relevanter Schutzgebiete (z.B. Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet, EU-Vogelschutzgebiet etc.)

  • Betroffenheit von kartierten Altlasten/Altlastverdachtsflächen oder schädlichen Bodenveränderungen
     

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Mohr, Andrea

Sachbearbeitung