Wasserwirtschaft (Untere Wasserbehörde)
Allgemeine Informationen
Die Untere Wasserbehörde bearbeitet alle Vorgänge, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Darüber hinaus fallen auch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in ihr Aufgabengebiet. Die Untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, indem sie die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen überwacht.
Zuständigkeiten
Gewässeraufsicht
Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen
Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr
Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete
Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung eines Oberflächengewässers (z.B. Wasserentnahme, Anstauen eines Oberflächengewässers)
Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich (z.B. Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)
Entscheidungen zu Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, welche einer Genehmigung bedürfen
Wesentliche Änderung oder Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau)
Grundwasser/Wasserschutzgebiete
Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Bauzeitliche Grundwasserhaltung)
Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)
Erteilung von Erlaubnissen für Benutzungen, die im Zusammenhang mit Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Erdwärmekörben stehen
Niederschlagswasserbeseitigung
Erteilung von Erlaubnissen zum Einleiten von Abwasser einschließlich Niederschlagswasser in Oberflächengewässer sowie durch Versickerung
Erteilung von Genehmigungen zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Oberflächengewässer oder Grundwasser
Wassergefährdende Stoffe
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen, Altöllager, Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silosickersaft, Festmistlagerstätten)
Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen
Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung