Wasserwirtschaft (Untere Wasserbehörde)

Allgemeine Informationen

Die Untere Wasserbehörde bearbeitet alle Vorgänge, die mit Oberflächen- und Grundwasser in Verbindung stehen. Darüber hinaus fallen auch Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in ihr Aufgabengebiet. Die Untere Wasserbehörde nimmt die Gewässeraufsicht wahr, indem sie die Gewässer sowie die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen überwacht.

Zuständigkeiten


Gewässeraufsicht

  • Entgegennahme von Anzeigen bzw. Mitteilungen über festgestellte Gewässerverunreinigungen

  • Festlegung von Maßnahmen im Rahmen der Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr


Oberflächengewässer/Überschwemmungsgebiete

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung eines Oberflächengewässers (z.B. Wasserentnahme, Anstauen eines Oberflächengewässers)

  • Erteilung von Genehmigungen für bauliche Anlagen an, in, unter oder über oberirdischen Gewässern und im Uferbereich (z.B. Einleitbauwerke, Brücken, Leitungsverlegungen)

  • Entscheidungen zu Maßnahmen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, welche einer Genehmigung bedürfen

  • Wesentliche Änderung oder Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers oder seiner Ufer (Gewässerausbau)


Grundwasser/Wasserschutzgebiete

  • Erteilung von Erlaubnissen zur Benutzung des Grundwassers (z.B. Wasserentnahme, Bauzeitliche Grundwasserhaltung)

  • Bearbeitung von Anzeigeverfahren zur Grundwassererschließung (z.B. Niederbringung von Bohrungen für Brunnen zur Grundwasserentnahme, Erkundungsbohrungen oder andere Erdaufschlüsse, welche unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers einwirken können)

  • Erteilung von Erlaubnissen für Benutzungen, die im Zusammenhang mit Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Erdwärmekörben stehen


Niederschlagswasserbeseitigung

  • Erteilung von Erlaubnissen zum Einleiten von Abwasser einschließlich Niederschlagswasser in Oberflächengewässer sowie durch Versickerung

  • Erteilung von Genehmigungen zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Oberflächengewässer oder Grundwasser


Wassergefährdende Stoffe

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Heizöllageranlagen, Tankstellen, Altöllager, Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle oder Silosickersaft, Festmistlagerstätten)

  • Festlegung von Maßnahmen bei Havarien mit Austritt von wassergefährdenden Stoffen

  • Gewässeraufsicht zur Gefahrenabwehr

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Becker, Gernot

Sachbearbeitung

Mohr, Andrea

Sachbearbeitung