Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten

Prüffristen

Die Bauaufsichtsbehörde hat Versammlungsstätten und Verkaufsstätten in Abständen von längstens drei Jahren, Mittel- und Großgaragen in Abständen von längstens fünf Jahren wiederkehrend zu prüfen.

Bei der erforderlichen Objektbegehung wird u.a. festgestellt, ob die aktuelle Nutzung der gültigen Baugenehmigung entspricht oder ob ggf. genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die Prüfung der technischen Anlagen rechtzeitig und ordnungsgemäß durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind.

Die Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung ist gebührenpflichtig.

Zuständigkeit

Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00 

Bauaufsichtsbehörde:

Mo, Di, Do, Fr telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr. Mittwochs ist die Bauaufsichtsbehörde geschlossen.

 

Ansprechpersonen

Pfeiffer, Thomas

Sachbearbeitung