Wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten
Prüffristen
Die Bauaufsichtsbehörde hat Versammlungsstätten und Verkaufsstätten in Abständen von längstens drei Jahren, Mittel- und Großgaragen in Abständen von längstens fünf Jahren wiederkehrend zu prüfen.
Bei der erforderlichen Objektbegehung wird u.a. festgestellt, ob die aktuelle Nutzung der gültigen Baugenehmigung entspricht oder ob ggf. genehmigungsbedürftige bauliche Veränderungen vorgenommen wurden. Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen und festzustellen, ob die Prüfung der technischen Anlagen rechtzeitig und ordnungsgemäß durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind.
Die Durchführung der Wiederkehrenden Prüfung ist gebührenpflichtig.
Zuständigkeit
Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Bauaufsichtsbehörde:
Mo, Di, Do, Fr telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr. Mittwochs ist die Bauaufsichtsbehörde geschlossen.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung