Betriebsnummer/Registriernummer für eine Tierhaltung beantragen

Die Haltung bestimmter Tierarten im Landkreis Alzey-Worms und in der Stadt Worms ist beim Veterinäramt aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften anzuzeigen – auch, wenn es sich um Hobbyhaltungen handelt. Die Anzeige sollte vor Aufnahme der Tierhaltung erfolgen.

Dies geht ganz bequem digital: Aus dem Bereich Downloads das Formblatt „Anzeige einer Nutztierhaltung“ ausfüllen und an veterinaeramt(at)alzey-worms.de senden.

Im Fall einer Schweinehaltung ist es wichtig, sich vor Anzeige der Tierhaltung mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen. Die Freilandhaltung von Schweinen (auch Minipigs) ist nur mit einer Genehmigung gestattet.

Anzeigepflichtige Tierarten

Die Haltung folgender Tiere muss der zuständigen Behörde angezeigt werden:

  • Rinder

  • Schweine (auch Minipigs)

  • Schafe

  • Ziegen

  • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Zebra)

  • Hühner

  • Enten

  • Gänse

  • Fasane

  • Perlhühner

  • Rebhühner

  • Tauben

  • Truthühner

  • Wachteln

  • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)

  • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)

  • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)

  • andere Klauentiere

  • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Zehnfußkrebsen etc.)

  • Bienen und Hummeln

Nach erfolgter Anzeige wird eine zwölfstellige Registriernummer für die Tierhaltung (Betrieb) erstellt.

Für die Meldung der Tiere fallen keine Gebühren an.

Die Meldung der verschiedenen Tierarten ist gesetzlich vorgeschrieben in: 

  • § 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

  • § 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)

  • § 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)


Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz
 

Bei der Haltung von

  • Rindern

  • Schweinen

  • Schafen

  • Ziegen

  • Pferden 

  • Bienenvölkern

besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen gibt es unter www.tsk-rlp.de oder 0671/793-1212.


Ohrmarken zur Kennzeichnung von Nutztieren
 

Die vorgeschriebenen Ohrmarken zur Kennzeichnung von Nutztieren sind erhältlich beim

Landeskontrollverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V.
0671 - 88 60 20
0671 - 67216
Team(at)LKV-RLP-SAAR.de

Zuständigkeit

Referat 70 - Veterinäramt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Downloads

Wofür benötige ich die Registriernummer/Betriebsstättennummer?

Diese benötigen Sie bspw., wenn Tiere ge- oder verkauft werden, wenn sich der Standort der Tiere ändert, für den Bezug von Impfstoffen oder für Reisen mit Ihrem Nutztier.

Kostet die Anmeldung meiner Tiere etwas?

Die Kreisverwaltung Alzey-Worms bearbeitet die Anmeldung von Nutztierhaltungen kostenfrei.