Beförderung zu Schulen

Schülerfahrtkostenübernahme

Der Landkreis übernimmt für Schüler*innen, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und eine Schule im Landkreis besuchen, die Fahrtkosten zur Schule. Die Fahrtkostenübernahme erfolgt durch die Ausgabe von Schülerjahreskarten für die Benutzung des ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), welche von der jeweiligen Schule an die Schüler*innen ausgehändigt werden. 

Der Antrag auf Fahrtkostenübernahme ist einmalig für die Klassen 1 bis 4 (Grundschule) bzw. 5 bis 10 (weiterführende Schulen) bei der Schule oder der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu stellen. Bei einem Wohnort- oder Schulwechsel ist die Fahrtkostenübernahme neu zu beantragen. Eine rückwirkende Geltendmachung ist ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schüler*innen die Personensorgeberechtigten, bei volljährigen Schüler*innen diese selbst.

Die Fahrtkosten werden nur bis zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule der gewählten Art übernommen, wenn der Schulweg für Grundschüler*innen länger als 2 km, für Schüler*innen der weiterführenden Schulen länger als 4 km oder besonders gefährlich ist.

Ab der 11. Klasse ist die Übernahme der Fahrtkosten einkommensabhängig. In diesen Fällen werden die Fahrtkosten nur übernommen, wenn das maßgebliche Einkommen der Personensorgeberechtigten (bei minderjährigen Schüler*innen) bzw. das Einkommen der unterhaltsverpflichteten Eltern (bei volljährigen Schüler*innen) zusammen mit evtl. eigenem Einkommen der Schüler*in die vorgegebene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus der entsprechenden Landesverordnung, die insoweit der Verordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln entspricht. Daher beträgt die Einkommensgrenze für Schüler*innen im Haushalt:

 der Elterneines Elternteils
ein Kind26.500 EUR22.750 EUR
zwei Kinder30.250 EUR26.500 EUR
drei Kinder34.000 EUR30.250 EUR
vier Kinder37.750 EUR34.000 EUR usw.

Bei Verlust einer Schülerjahreskarte kann eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Die Gebühr, die sich nach den Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsträgers richtet, ist im Voraus zu bezahlen. 

Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass bei einem Wohnort- oder Schulwechsel sowie bei Beendigung des Schulbesuches unverzüglich die ausgegebenen Fahrausweise an die Kreisverwaltung Alzey-Worms zurückzugeben sind.

Zuständigkeit

Referat 22 - Öffentliches Verkehrswesen, Sport, Kultur


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Maric, Svjetlana

Sachbearbeitung

Schockert, Sabrina

Sachbearbeitung

Schray, Alexander

Referatsleitung