Abfallgebühren im Überblick

Höhe und Zahlweise der Gebühren sowie Tonnengrößen

Jedes Jahr fallen pro Einwohner mehr als 600 Kilogramm Abfall in den Haushalten des Landkreises Alzey-Worms an. Diese Menge korrekt zu entsorgen, ist die zentrale Aufgabe des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB). Um die Kosten dafür zu decken, zieht der AWB von Haus- und Grundstücksbesitzern Gebühren ein. Hier erfahren Sie, welche Ausgaben mit den Gebühren bezahlt werden und wie hoch die Gebührensätze sind. 

Was wird mit den Gebühren finanziert?

Mit den Abfallgebühren, die Bürger*innen und Unternehmen im Landkreis an den AWB zahlen, werden diverse Dienstleistungen finanziert. Zu den wichtigsten gehören das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben und Einrichtungen. Auch der Betrieb der Wertstoffhöfe im Landkreis und die kreiseigene Vergärungsanlage in Framersheim werden von den Gebühren finanziert. Ebenso werden die Ausgaben für die Verwertung nicht vermarktbarer Stoffe sowie für die Umwelt- und Abfallberatung beglichen.

Wer muss die Gebühren zahlen?

Zahlen müssen Haus- und Grundstücksbesitzer. Sie erhalten einen Dauerbescheid über die Höhe der Jahresgebühr, die in zwei Raten fällig wird. Wohnungsvermieter legen die Gebühren in aller Regel anteilig auf die Mieter um. 

Wann kommt der Gebührenbescheid? 

Der Bescheid über die jährliche Müllgebühr ist ein Dauerbescheid. Er kann mehrere Jahre gültig bleiben und enthält den fälligen Betrag für die Zeit bis zu einer Änderung, die Einfluss auf die Müllgebühr hat. Wenn sich also etwas an den Grundlagen ändert, zum Beispiel, dass sich durch einen Umzug die Personenzahl verkleinert oder wegen Kostensteigerungen die Gebühr erhöhen würde, käme ein neuer Bescheid mit der Post, der wieder bis zur nächsten Änderung gilt.

Welche Zahlweise ist möglich?

Die Gebühren können per Überweisung oder Bankeinzug beglichen werden. Bei der Zahlung hat ein Sepa-Mandat Vorteile. Sie müssen keine Gebühr für Ihre Überweisung bezahlen und können keine Zahlung übersehen oder vergessen. Denn der AWB zieht die erforderlichen Gebühren bei der Bank ganz automatisch ein. 

Weitere Informationen zur Zahlweise sind unter Abfallgebühren zahlen zu finden. 

Mehrere Nachnamen in einem Haushalt?

Ziehen mehrere Personen mit unterschiedlichen Nachnamen auf einem Grundstück zusammen, ist bei der Veranlagung der Gebühren nicht zu erkennen, ob es sich um einen gemeinsamen Haushalt oder um mehrere Haushalte unter einem Dach handelt. Dies kann zu Fehlern bei der Gebührenveranlagung führen. Um dies zu vermeiden, sollte der/die Grundstücksbesitzer*in in einem solchen Fall bei der Anmeldung eine Haushaltserklärung (siehe Downloads) abgeben.

Haus verkauft: Bis wann zahlt der/die bisherige Eigentümer*in die Müllgebühren für das Grundstück?

Der/die bisherige Eigentümer*in trägt in der Regel die Abfallgebühren bis zur Grundbuchumschreibung, das heißt bis zum Termin des Eigentumswechsels. Der/die neue Eigentümer*in kann jedoch die Abfallgebühren schon ab der Übergabe des Grundstücks oder ab dem Einzug übernehmen. Hierzu können Sie eine Erklärung abgeben. Das entsprechende Formular “Mitteilung Eigentümerwechsel zur Erhebung Abfallgebühren” können Sie hier herunterladen. Bitte beachten Sie, dass der AWB grundsätzlich zu informieren ist, wenn ein Grundstück, das an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, eine/n neue/n Eigentümer*in bekommt.

Höhe der Gebühren

Die Höhe der Gebühren ist in der Abfallgebührensatzung (s. Downloads am Ende der Seite) festgelegt.

Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Gebühren für Privathaushalte und nicht-private Einrichtungen und Gewerbebetriebe.

Gebühren für private Haushalte und Gewerbebetriebe für 2025
 

GEBÜHRENTATBESTANDEINHEITGEBÜHR
Grundgebühr in €/Haushalt/Jahr74,27 €
Restabfall Behältertarif inkl. 4 Leerungen  
120 l€/Tonne/Jahr119,36 €
240 l€/Tonne/Jahr238,72 €
1100 l€/Tonne/Jahr1.094,12 €
Zusatzleerungen Restabfall  
120 l€/Leerung6,12 €
240 l€/Leerung12,24 €
1100 l€/Leerung56,11 €
Bioabfallbehältertarif  
120 l€/Tonne/Jahr38,30 €
240 l€/Tonne/Jahr76,60 €

Zuteilung der Restabfall- und Biotonne gemäß Personen, die auf einem Grundstück leben

Restabfall

Anzahl auf einem Grundstück lebenden PersonenRestabfall in Litern
1 Person bis 6 Personen1 x 120
7 bis 12 Personen1 x 240
13 bis 24 Personen2 x 240

Bioabfall

Anzahl auf einem Grundstück lebenden PersonenBioabfall in Litern
1 Person bis 7 Personen1 x 120
8 bis 15 Personen1 x 240
16 bis 26 Personen2 x 240

 

Gebühren für nicht-private Haushalte 2025

GEBÜHRENTATBESTANDEINHEITGEBÜHR
Regelcontainerin €/Jahr74,27 €
1-wöchentliche Containerabfuhr  
1,10 m³€/Container/Jahr4.386,24 €
1,10 m³€/Container/Jahr8.759,48 € 
4,50 m³€/Container/Jahr14.813,16 € 
2-wöchentliche Containerabfuhr  
1,10 m³€/Container/Jahr2.193,72 € 
2,50 m³€/Container/Jahr4.473,15 € 
4,50 m³€/Container/Jahr7.535,69 € 
3-wöchentliche Containerabfuhr  
1,10 m³€/Container/Jahr1.454,94 € 
2,50 m³€/Container/Jahr3.036,45 € 
4,50 m³€/Container/Jahr5.101,94 € 

 

Zuständigkeit

Abfallwirtschaftsbetrieb


An der Hexenbleiche 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

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Sachbearbeitung

Goldmann, Kim-Jasmin

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Lahr, Heike

Sachbearbeitung

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Sachbearbeitung

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Sachbearbeitung

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