Abfallgebühren zahlen
Verschiedene Zahlungsmöglichkeiten
Alle Eigentümer*innen von Grundstücken und Häusern sowie Gewerbetreibende in unserem Landkreis, die an die Müllabfuhr des Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) angeschlossen sind, müssen die Entsorgungsgebühren begleichen. Für den Fall, dass diese Gebühren nicht bezahlt werden, hat der AWB ein mehrstufiges Mahnverfahren eingerichtet, das sofort beendet wird, sobald die Schulden beglichen sind.
Zahlungserleichterung durch Ratenzahlung
Wer die Müllgebühren nicht auf einmal bezahlen kann, sollte sich an die Mitarbeiter*innen der Gebührenveranlagung wenden (s. Kontaktpersonen am Ende der Seite). Die individuelle Begleichung der Jahresgebühr in größeren oder kleineren Raten kann vereinbart werden und zur Lösung der Zahlungsschwierigkeiten beitragen.
Nutzen Sie die Vorteile des Sepa-Einzugsverfahrens
Wer dem AWB ein SEPA-Mandat erteilt und dafür sorgt, dass das Konto zu den Fälligkeitsterminen gedeckt ist, wird keine Mahnung bekommen. Rund 80 % der Kundinnen und Kunden des AWB nutzen diese bequeme Möglichkeit, die immer pünktlich ist und dennoch kontrollierbar bleibt. Denn wenn etwas nicht stimmen sollte, könnte die Abbuchung von Ihnen rückgängig gemacht werden. Am besten rufen Sie den AWB jedoch in einem solchen Fall zur Klärung einfach an.
Mahnung
Wenn die Zahlung ausbleibt, kommt eine Erinnerung per Post. Wenn diese nicht beachtet wird, folgt eine Mahnung mit Mahngebühren. Auch Zinsen auf die Abfallgebühren werden dann fällig.
Vollstreckung
Etwa ein Prozent der Gebührenrechnungen werden auch nach einer Zahlungserinnerung nicht beglichen und landen bei der Vollstreckung. In einigen Fällen wird die Auseinandersetzung direkt nach der Ankündigung der Vollstreckung dadurch beendet, dass die Schulden mittels (Raten-) Zahlung beglichen werden. Wenn jedoch keine Zahlungen auf dem Gebührenkonto eingehen, kann die Vollstreckungsstelle wie ein Gerichtsvollzieher handeln. Dabei handelt es sich um Maßnahmen wie Bankpfändung, Lohn- und Gehaltspfändung oder Mietpfändung. Wenn keiner der möglichen Schritte Erfolg hat, werden die Zahlungsrückstände im Grundbuch als Hypothek eingetragen. Nicht bezahlte Abfallgebühren liegen also immer als öffentliche Last auf dem Grundstück.
Mit Sparvolumen wird es günstiger
Wer den Müll sehr sorgfältig sortiert, kommt oft mit dem Sparvolumen für die schwarze oder die grüne Tonne aus. Sparvolumen statt Normalvolumen reduziert die Müllgebühren pro Haushalt um etwa 18 bis 20 Euro pro Jahr, bei zwei Tonnen um das Doppelte. Wie sich die Umstellung genau auswirken würde, können Sie unter Abfallgebühren nachlesen. Füllen Sie einfach den Antrag auf Sparvolumen aus oder rufen Sie bei unserer Gebührenveranlagung an – der Umtausch der Tonnen in die kleineren Gefäße des Sparvolumens erfolgt dann automatisch.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung