Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Aufteilungspläne
Nach Prüfung der Voraussetzungen erteilt die Behörde eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit einer Wohnung/Teileigentum/Sondereigentum gegenüber dem Gemeinschaftseigentum. Die Bescheinigung dient zur Vorlage beim Notar. Sie ist Grundlage für eine durch den Notar zu beurkundende Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Aufteilungspläne
Die Aufteilungspläne (Geschossgrundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitt und Lageplan) müssen eine Darstellung des tatsächlich bestehenden Baubestandes und des Gemeinschaftseigentums enthalten. Räume, die einer Sondereigentumseinheit zugehörig sein sollen, sind mit numerischer Zuordnung der jeweiligen Wohnung zu versehen. Beispielsweise sind alle Räume, welche zu einer erdgeschossigen Wohnung gehören, mit der Nr. 1 zu versehen, alle Räume, welche zu einer der obergeschossigen Wohnung gehören, mit der Nr. 2 zu versehen. Gemeinschaftlich genutzte Räume sind mit 0 zu bezeichnen. An Flächen außerhalb von Gebäuden wie z.B. Stellplätzen, Carportanlagen, frei zugänglichen Terrassen bzw. sonstigen Außenflächen, welche keinen abgeschlossen Raum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes besitzen, kann kein Sondereigentum begründet werden. Die Zuordnung derartiger Flächen ist über notariell zu begründende Sondernutzungsrechte möglich.
Zuständigkeit
Referat 60 - Allgemeine Bauverwaltung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Bauaufsichtsbehörde:
Mo, Di, Do, Fr telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung ab 10 Uhr. Mittwochs ist die Bauaufsichtsbehörde geschlossen.