Adoption und Adoptionsvermittlung
Adoption bedeutet rechtlich gesehen "Annahme als Kind". Bei der Adoption durch ein Ehepaar erlangt das Kind die volle rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen ehelichen Kindes der Ehegatten. Das gleiche gilt, wenn ein Stiefkind, das bereits vorhandene Kind eines Ehegatten, angenommen wird.
Im Falle, dass eine Einzelperson ein Kind annimmt, entsteht ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen annehmender Person und dem Kind.
Die rechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen sowie die Aufhebung einer Annahme als Kind sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner
Seit dem Jahr 2020 haben sich die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Worms und des Kreises Alzey-Worms zu einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) zusammengeschlossen.
Zuständigkeit
Referat 51 - Amtsvormundschaft, Unterhaltsvorschuss
An der Hexenbleiche 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Unterhaltsvorschuss:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr