Allgemeines Ausländerrecht - Besuchseinladung
Allgemeines Ausländerrecht
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zum Zwecke der Ausbildung erteilt werden. Dies kommt etwa bei der Aufnahme eines Studiums, bei der Teilnahme an Sprachkursen, einem Schulaustausch oder im Rahmen einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildung in Betracht.
Daneben kann eine Aufenthaltserlaubnis auch zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erteilt werden. Neben der Zulassung Beschäftigter und Selbständiger zum deutschen Arbeitsmarkt geht es hier insbesondere um Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte, Absolvent*innen deutscher Hochschulen, Forscher*innen oder Teilnehmende am Europäischen Freiwilligendienst.
Im Rahmen des Familiennachzugs kommt eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen in Betracht, die es Personen mit einem Aufenthaltstitel unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ihre familiäre Lebensgemeinschaft in Deutschland herzustellen.
Daneben existieren besondere Aufenthaltsrechte, etwa für Personen, die als Minderjährige rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten oder für ehemalige Deutsche.
Sie können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (abh@alzey-worms.de) mit uns zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen. Geben Sie dabei bitte Ihre vollständigen Personalien (Name, Vorname und Geburtsdatum) an.
Besuchseinladung / Verpflichtungserklärung
Von den Auslandsvertretungen wird regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung verlangt. Danach verpflichtet sich der/die in Deutschland lebende Gastgeber/in nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz, alle im Zusammenhang mit der Reise anfallenden Kosten zu tragen. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten im Krankheitsfall. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist daher empfehlenswert.
Die Verpflichtungserklärung gibt der/die in Deutschland lebende Gastgeber/in gegenüber der örtlich zuständigen Ausländerbehörde mittels eines hierzu erstellten fälschungssicheren Formulars ab. Sämtliche Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) kann auf der Verpflichtungserklärung jedoch nur bestätigt werden, wenn diese mit entsprechend Unterlagen nachgewiesen ist. Die Bonität des Einladers ist Voraussetzung für die finanzielle Sicherung des Besuchsaufenthaltes. Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Die persönliche Vorsprache des Einladers ist daher notwendig. Sie können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (abh@alzey-worms.de) mit uns zwecks Terminabsprache in Verbindung setzen. Geben Sie dabei bitte Ihre vollständigen Personalien (Name, Vorname und Geburtsdatum) an.
Der Antragsteller hat das Original der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung mit dem Visumsantrag vorzulegen.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Referatsleitung
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