Hilfe zur Pflege zu Hause

Pflegeleistungen zu Hause und in ambulanten Wohngruppen

Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie wird zu Hause erbracht. Hilfe zur Pflege soll pflegebedürftigen Menschen helfen zu Hause wohnen zu können und nicht in ein Pflegeheim müssen. Hilfe erhält, wer nicht pflegeversichert ist. Auch Leute mit Pflegeversicherung können Hilfe zur Pflege erhalten. Sie erhalten Leistungen, wenn die Hilfe der Pflegekasse nicht reicht.

Die Hilfe zur Pflege wird zu Hause erbracht. Auch in ambulanten Wohngruppen kann Hilfe zur Pflege geleistet werden. Eine ambulante Wohngruppe ist z. B. in eine Demenz-WG. Bei der Pflege werden Menschen bei der Körperpflege (z. B. waschen, rasieren) unterstützt. Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse müssen für die Pflege verwendet werden. Die Hilfe zur Pflege ist einkommens- und vermögensabhängig. Das bedeutet, dass man unter Umständen aus dem Arbeitslohn oder der Rente selbst für Pflegekosten aufkommen muss. Ersparnisse müssen ebenfalls gegebenenfalls für die Pflege verwendet werden, wobei das Gesetz hierfür bestimmte Grenzen vorgibt.

Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 können Hilfe zur Pflege erhalten. Für nicht-versicherte Menschen stellt das Sozialamt den Pflegegrad fest. Das kann zum Beispiel durch den Medizinischen Dienst (MD) geprüft werden. Leistungen der Hilfe zur Pflege und der Pflegeversicherung sind fast immer gleich. 

Das können Leistungen der Hilfe zur Pflege sein: Zahlung eines Pflegegeldes, Übernahme der (Rest-)Kosten für einen Pflegedienst, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.

Zuständigkeit

Referat 40 - Sozialamt


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Altendorf, Annegret

Sachbearbeitung

Martin, Nicole

Sachbearbeitung

Schuckmann, Maria

Sachbearbeitung