Amtsärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
Unterschiedliche Zuständigkeiten
Der Amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen im öffentlichen Interesse durch. Dies erfolgt nach Beauftragung durch Institutionen und/oder Behörden. Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben. Die Begutachtung ist unabhängig, objektiv und neutral.
Im folgenden sind einige der Untersuchungen und Begutachtungen aufgelistet, bei denen die Beauftragung durch Behörden/Institutionen erfolgt:
Untersuchung auf Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Einstellungsuntersuchungen von Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst (inklusive Verbeamtungsuntersuchungen)
Dienstfähigkeitsuntersuchungen von Beamtinnen und Beamten
Reduzierung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl (bei Lehrkräften)
Durchführung einer Heilkur- bzw. Sanatoriumsbehandlung (für verbeamtete Personen)
Überprüfungen der Haftfähigkeit/Verhandlungsfähigkeit
Folgende Unterlagen sind zu den Untersuchungen und Begutachtungen mitzubringen bzw. vorher zuzuschicken:
Personalausweis/Reisepass
Ausgefüllter Anamnesebogen
Ggf. Auftragsschreiben
Ärztliche Unterlagen und Gutachten in Kopie (z. B. Krankenhausentlassungsberichte, Atteste, Bescheinigungen, etc.)
Aktueller Medikamentenplan
Impfausweis
Ggf. Mutterpass
Laborbefunde
Die Beauftragung des amtsärztlichen Dienstes zur Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit und zur Begutachtung von medizinischen Maßnahmen zur Bescheinigung beim Finanzamt erfolgt durch Privatpersonen.
Es ist zu beachten, dass die Kreisverwaltung Alzey-Worms nur für Bewohner*innen zuständig ist, die im Landkreis Alzey-Worms oder der Stadt Worms wohnhaft sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das jeweilige zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Eine Gesamtübersicht über die Gesundheitsamt befindet sichhier.
Im Folgenden gibt es weitere Auskünfte zum Thema „Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit“ und „Begutachtung von medizinischen Maßnahmen zur Bescheinigung beim Finanzamt“:
Feststellung zur Prüfungsunfähigkeit
Sollten es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, an einer Prüfung teilnehmen zu können, so ist in den Prüfungsordnungen das Vorgehen in einem solchen Falle geregelt: In manchen Fällen sieht die Prüfungsordnung die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes (über das fachärztliche Attest hinaus) vor. Vereinbaren Sie bitte einen Untersuchungstermin unter (06731) – 408-7039 bzw. gesundheitsamt(at)alzey-worms.de.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente und Unterlagen zum Untersuchungstermin mit:
Personalausweis /Reisepass
Auszug aus der Prüfungsordnung bzw. Ladung mit Prüfungsterminen
aktuelles haus-/fachärztliches Attest mit Angaben zu Diagnose, Therapie und voraussichtlicher Dauer der Prüfungsunfähigkeit sowie Schilderung der krankheitsbedingten Einschränkungen
Bescheinigung der Schule, Universität oder Hochschule über 1. Prüfungstermin 2. Notwendigkeit eines amtsärztlichen Attestes
Bitte beachten Sie, dass eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.
Wir weisen dringend darauf hin, dass eine amtsärztliche Bescheinigung über eine Prüfungsunfähigkeit nicht im Nachhinein ausgestellt werden kann.
Es ist zu beachten, dass die Kreisverwaltung Alzey-Worms nur für Bewohner*innen zuständig ist, die im Landkreis Alzey-Worms oder der Stadt Worms wohnhaft sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das jeweilige zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Eine Gesamtübersicht über die Gesundheitsamt befindet sichhier.
Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt
Um einige außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend zu machen, benötigen Sie eine durch das Gesundheitsamt ausgestellte Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der medizinischen Maßnahmen. Rechtsgrundlage ist unter anderem §64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV). Vereinbaren Sie bitte mit uns einen Untersuchungstermin unter (06731) – 408-7039 bzw. gesundheitsamt(at)alzey-worms.de.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente und Unterlagen zum Untersuchungstermin mit bzw. lassen Sie sie uns, sofern möglich, vorher zukommen:
Personalausweis /Reisepass
ärztliche Befunde
fachärztliches Attest über die medizinische Notwendigkeit der Maßnahmen
Bitte beachten Sie, dass eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.
Es ist zu beachten, dass die Kreisverwaltung Alzey-Worms nur für Bewohner*innen zuständig ist, die im Landkreis Alzey-Worms oder der Stadt Worms wohnhaft sind. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das jeweilige zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Eine Gesamtübersicht über die Gesundheitsamt befindet sichhier.
Zuständigkeit
Referat 80/81 - Gesundheitsamt
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
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