Angelegenheiten des Kreisausschusses
Der Kreisausschuss
Der Kreisausschuss gilt neben dem Landrat und dem Kreistag als drittes Hauptorgan. Er setzt sich zusammen aus gewählten Mitgliedern aus der Mitte des Kreistages. Zu seinen Aufgaben zählen im Wesentlichen die inhaltliche Vorberatung der Themen des Kreistages. Darüber hinaus trifft der Kreisausschuss Entscheidungen bei Aufgaben, die ihm per Hauptsatzung vom Kreistag übertragen wurden.
Zusammensetzung und Aufgaben des Kreisausschusses
Der Kreisausschuss setzt sich zusammen aus gewählten Mitgliedern aus der Mitte des Kreistages. Die Wahlen erfolgen auf Grund von Vorschlägen der im Kreistag vertretenen politischen Gruppen. Ändert sich das Stärkeverhältnis dieser Gruppen im Kreistag und damit einhergehend auch die Verteilung der Ausschusssitze pro politische Gruppe, werden die Ausschussmitglieder neu gewählt.
Der Landrat führt den Vorsitz des Kreisausschusses. Grundsätzlich tagt der Kreisausschuss in öffentlicher Sitzung. Die Aufgaben des Kreisausschusses reichen von A – wie Auftragsvergabe – bis Z – wie Zustimmung zur Einstellung von Bediensteten in bestimmten Fällen. Mit welchen Aufgaben der Kreisausschuss explizit betraut ist, ist in der Hauptsatzung des Landkreises geregelt.
Die Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine Aufwandsentschädigung entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung zu.
Zuständigkeit
Referat 10 - Büroleitung, Büro Landrat, Bürgerberatung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Büroleitung