Angelegenheiten des Kreistages

Der Kreistag

Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger*innen des Landkreises. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und beschließt grundsätzlich über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder nicht der Landrat zuständig ist. Der Kreistag überwacht die Ausführung der Beschlüsse.

Im Landkreis Alzey-Worms setzt sich der Kreistag zusammen aus 46 gewählten Mitgliedern und dem Vorsitzenden, dem Landrat. Alle fünf Jahre wird der Kreistag von den wahlberechtigten Bürger*innen des Landkreises gewählt. Grundsätzlich tagt das Gremium in öffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung wird vom Landrat mit Zustimmung der Kreisbeigeordneten festgelegt. Die Kreistagsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine Aufwandsentschädigung entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung zu.

Zuständigkeit

Referat 10 - Büroleitung, Büro Landrat, Bürgerberatung


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Kauff, Thomas

Büroleitung

Wie setzt sich der Kreistag und seine Ausschüsse zusammen (Mitglieder)?

Welche Personen dem Kreistag und den einzelnen Ausschüssen angehören, ist der Auflistung im Rats- und Bürgerinformationssystem zu entnehmen.

Wo finde ich die Niederschriften der Kreistags- und Ausschusssitzungen?

Die Niederschriften vergangener Sitzungen können online im Rats- und Bürgerinformationssystem eingesehen werden.

Wo finde ich die Termine der nächsten Kreistags- und Ausschusssitzungen?

Die Sitzungstermine des aktuellen Kalenderjahres finden Sie online im Kalender des Rats- und Bürgerinformationssystems

Dürfen Bürger*innen an Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse teilnehmen?

Die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen bestehen dann, wenn ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist.