Angelegenheiten des Kreistages
Der Kreistag
Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger*innen des Landkreises. Er legt die Grundsätze der Verwaltung fest und beschließt grundsätzlich über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten, soweit er die Entscheidung nicht einem Ausschuss übertragen hat oder nicht der Landrat zuständig ist. Der Kreistag überwacht die Ausführung der Beschlüsse.
Im Landkreis Alzey-Worms setzt sich der Kreistag zusammen aus 46 gewählten Mitgliedern und dem Vorsitzenden, dem Landrat. Alle fünf Jahre wird der Kreistag von den wahlberechtigten Bürger*innen des Landkreises gewählt. Grundsätzlich tagt das Gremium in öffentlicher Sitzung. Die Tagesordnung wird vom Landrat mit Zustimmung der Kreisbeigeordneten festgelegt. Die Kreistagsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Ihnen steht eine Aufwandsentschädigung entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung zu.
Zuständigkeit
Referat 10 - Büroleitung, Büro Landrat, Bürgerberatung
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Büroleitung