Anmeldung Veranstaltungen mit Tieren

Informationen zu Tierbörsen, -schauen und -ausstellungen

Wer Veranstaltungen wie Tierschauen, Tierbörsen oder Tierausstellungen plant,  muss dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung wird für eine Seuchenfreiheitsbescheinigung benötigt. Zu gewerblichen Zwecken ist außerdem eine tierschutzrechtliche Erlaubnis vorzulegen.

Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere wie Pferde, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.

Ob für eine Teilnahme Ihrer Tiere an einer solchen Veranstaltung derzeit eine entsprechende Seuchenfreiheitsbescheinigung erforderlich ist, hängt stark von der aktuellen Tierseuchensituation der Region ab. Hier stehen die Ansprechpartner des Veterinäramtes gerne zur Verfügung. 

Entsprechende Veranstaltung können jederzeit unter veterinaeramt(at)alzey-worms.de angemeldet werden. Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person

  • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung

  • Angabe zu den ausgestellten bzw. angebotenen Tieren und Tierarten

Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn

  • Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder

  • die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.

Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Die Durchführung kann gegebenenfalls nach dem Tierseuchenrecht an Auflagen gebunden werden.

Es ist zu beachten, dass gewerbliche Ausstellungen, wie zum Beispiel Börsen, darüber hinaus einer tierschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
 

Wichtige Hinweise:
 

  • Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.

  • Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.

  • Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.

Zuständigkeit

Referat 70 - Veterinäramt


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Ansprechpersonen

Fecken-Knapp, Michael

Tiergesundheitsaufseher

Friesen, Katharina

Sachbearbeitung

Labes, Anastasia

Sachbearbeitung

Rittscher, Natalie

Sachbearbeitung

Bis wann muss eine Veranstaltung mit Tieren spätestens angezeigt werden?

Mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn.