Anschrift ändern (Zulassungsbescheinigungen)
Umzug innerhalb des Kreisgebietes
Die Daten (also auch die Anschrift) in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Grundsätzlich können die Änderung der Anschrift bei Umzug innerhalb des Landkreises auch die Einwohnermeldeämter vornehmen.
Für den Änderungstermin bei der Kfz-Zulassungsstelle ist ein Nachweis über die Änderung der Anschrift mitzubringen, z.B. der geänderte Personalausweis oder eine Meldebescheinigung. Zur Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) der Zulassungsstelle zur Änderung vorgelegt werden.
Zu beachten ist: Dies gilt nicht bei Umschreibungen von außerhalb des Landkreises mit Kennzeichenmitnahme und Namensänderungen.
Umschreibung bei Umzug von außerhalb in den Landkreis mit Kennzeichenübernahme
Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) zur Berichtigung vorzulegen.
Bitte fragen Sie bei ihrer Versicherung, ob Sie der Zulassungsbehörde dabei eine neue eVB-Nummer vorlegen müssen. Dies kann auch bei älteren Verträgen der Fall sein.
Namensänderung
Zur Namensänderung ist der Zulassungsbehörde ein Nachweis (z.B. geänderter Personalausweis oder Heiratsurkunde), die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II (Fahrzeugschein und –brief), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) vorzulegen.
Gebühren/Zahlungsart
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) ; Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Zuständigkeit
Neubau
An der Hexenbleiche 34
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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Teamleitung
Sachbearbeitung
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