Anschrift ändern (Zulassungsbescheinigungen)

Umzug innerhalb des Kreisgebietes

Die Daten (also auch die Anschrift) in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Grundsätzlich können die Änderung der Anschrift bei Umzug innerhalb des Landkreises auch die Einwohnermeldeämter vornehmen.

Für den Änderungstermin bei der Kfz-Zulassungsstelle ist ein Nachweis über die Änderung der Anschrift mitzubringen, z.B. der geänderte Personalausweis oder eine Meldebescheinigung. Zur Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises muss lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) der Zulassungsstelle zur Änderung vorgelegt werden. 

Zu beachten ist: Dies gilt nicht bei Umschreibungen von außerhalb des Landkreises mit Kennzeichenmitnahme und Namensänderungen.

Umschreibung bei Umzug von außerhalb in den Landkreis mit Kennzeichenübernahme
 

Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unverzüglich der für den neuen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, und die Zulassungsbescheinigung Teil I, sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) zur Berichtigung vorzulegen.
Bitte fragen Sie bei ihrer Versicherung, ob Sie der Zulassungsbehörde dabei eine neue eVB-Nummer vorlegen müssen. Dies kann auch bei älteren Verträgen der Fall sein.

Namensänderung
 

Zur Namensänderung ist der Zulassungsbehörde ein Nachweis (z.B. geänderter Personalausweis oder Heiratsurkunde), die Zulassungsbescheinigungen Teil I+II (Fahrzeugschein und –brief), sowie der Nachweis über die aktuelle Hauptuntersuchung (Prüfbericht) vorzulegen.

Gebühren/Zahlungsart
 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.

Rechtsgrundlagen
 

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) ; Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

 

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Heckler, Monika

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

Müller, Gabriele

Sachbearbeitung

Ruppert, Anette

Sachbearbeitung

Wilhelm, Ilona

Sachbearbeitung

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