Antrag auf Beihilfe für Umstrukturierungsmaßnahmen im Weinbau (WMO)

Unterstützungen für Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen

Zu einer der Fördermaßnahmen im Bereich der Weinmarktordnung zählt die Förderung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen. 

Zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit können Erzeuger von Wein, die Rebflächen in Rheinland-Pfalz bewirtschaften, Unterstützungen für durchgeführte Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen erhalten. Weitere Ziele der Beihilfe, die zu 100 Prozent von der EU finanziert ist, sind die Verringerung von Produktionskosten sowie die Verbesserung der Qualität.

Der Förderzweck der Umstrukturierungsmaßnahmen besteht darin, dass

  • die Anpassung der Rebsorten im Betrieb an die aktuelle Marktsituation und an die sich verändernden Klimabedingungen

  • die Verbesserung der Rebflächen-Bewirtschaftung durch Optimierung von Zeilenbreite, Stockabstand, Rebsorte und Erziehungsform

erfolgen soll.

Das Förderprogramm umfasst ein 2-teiliges Antragsverfahren.

Antrag Teil 1:

- Antragsfrist: 02. - 31. Mai 2022

Hier müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist und die im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Auch unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten und Genehmigungen auf Wiederbepflanzungen neu bestockt werden sollen, sind im Teil 1 zu melden.

Flächen, die bereits Bestandteil des Antrags Teil 1 2016 - 2021 waren und bis zum Beginn des neuen Antragsverfahrens Teil 1 im folgenden Jahr nicht gerodet worden sind, müssen erneut beantragt werden, wenn die Rodung im Herbst 2022 oder Frühjahr 2023 erfolgen soll.

Antrag Teil 2 (bestehend aus Anlage 1 und Anlage 2):

Anlage 1

Antragsfrist: 02. - 31. Januar 2023

  Ausnahme: Flächen in Flurbereinigungsverfahren im Jahr der Besitzeinweisung: Frist bis 02. Mai 2023

Hier sind alle Flächen zu beantragen, die im Rahmen der Umstrukturierung im Antragsjahr Teil 2 neu bestockt werden sollen. 

Voraussetzung für eine Förderung: Die hiermit beantragten Flächen wurden bereits im Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet und Sie haben einen positiven Rodungsbescheid erhalten (ein Nachmelden ist nicht möglich).

Anlage 2 (Fertigstellungsmeldung)

- Antragsfrist: 01. - 30. Juni 2023

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer[F1]  elektronisch gestellt werden. Am Ende des Vorgangs im WIP sind Ihre Antragsangaben auszudrucken und zusätzlich mit den auf der dort beiliegenden Checkliste genannten Dokumenten bei dem Referat 71, Landwirtschaft und Weinbau[F2]  unterschrieben einzureichen.

Die Antragstellung über das Weininformationsportal erleichtert dem Antragsteller durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages.

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen in Papierform sind der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau[F3]  zu entnehmen.

Hinweis:

Alle Antragsteller, die Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten, müssen darüber hinaus für die auf die Zahlung folgenden 3 Jahre einen Gemeinsamen Antrag (Agrarförderantrag) [F4] termingerecht einreichen. Verstöße gegen diese Auflagen führen zu Rückforderungen.

 


 [F1]WIP - Das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (lwk-rlp.de)

 [F2]Verlinkung Referat 71

 [F3]Umstrukturierung mwvlw.rlp.de

 [F4]Verlinkung Dienstleistung Direktzahlungen (Agrarförderung)

 

Ansprechpersonen

Schnell, Alexandra

Lebensmittelkontrolleurin in Ausbildung

In welcher Form sind die Anträge auf Umstrukturierungsbeihilfe einzureichen?

Die Beantragung kann über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch erfolgen. Am Ende des Vorgangs im WIP erhalten Sie einen Ausdruck Ihrer Antragsangaben. Der Ausdruck ist zusätzlich bei Referat 71, Landwirtschaft und Weinbau unterschrieben einzureichen. Neben der persönlichen Abgabe ist dies auch per Post sowie per Fax möglich.