Arbeitserlaubnis als Asylbewerber beantragen
Sind Sie Asylbewerber und im Besitz einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung? Dann können Sie eine Arbeitserlaubnis beantragen. Hierfür müssen Sie die sogenannte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vollständig und unterschrieben durch Ihren zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen lassen. Sie finden das benötigte Formular unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf
Bitte schicken Sie uns die vollständig ausgefüllte Erklärung entweder per E-Mail als PDF-Datei (bitte KEINE Fotos!) oder im Original per Post. Wir leiten Ihren Antrag an die Bundesagentur für Arbeit weiter, die eine Vorabzustimmung erteilen muss. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung bis zu 4 Wochen. Sofern keine Gründe gegen die Aufnahme der Arbeit sprechen, stellen wir Ihnen eine zeitlich befristete Arbeitserlaubnis in Papierform aus. Die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über den genehmigten Zeitraum hinaus ist rechtzeitig vorab per E-Mail beim zuständigen Sachbearbeiter zu beantragen.
Die Arbeitsstelle sollte wirtschaftlich sein und in erreichbarer Nähe zum Wohnort liegen, also maximal 50 km entfernt sein. Wichtig: Sind Sie abgelehnter Asylbewerber und im Besitz einer Duldung, müssen Sie uns zunächst einen gültigen Nationalpass vorlegen oder diesen zumindest nachweislich beantragt haben. Andernfalls behalten wir uns vor, den Antrag auf Arbeitserlaubnis abzulehnen. Inhaber einer Duldung für Personen mit ungeklärter Identität dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.
Zuständigkeit
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
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