Artenschutz bei Abriss-, Sanierungs- und Bauvorhaben

Untersuchung von Fachleuten

Wer ein Gebäude umbaut, abreißen lässt oder sanieren möchte, muss gemäß des Bundes- als auch Landesnaturschutzgesetzes auf geschützte Tiere achten. Dazu zählen unter anderem sämtliche Vogelarten, Fledermäuse oder Bilche.

Selbst wenn keine baurechtliche Genehmigung für einen Abriss oder die Sanierung eines Gebäudes nötig ist, muss dementsprechend der Artenschutz gewahrt werden. Es ist vorab zu untersuchen, ob potentielle Fortpflanzungs- oder Ruhestätten besonders geschützter Arten in den Anlagen oder Gebäuden vorkommen könnten. Leerstehende Dachstühle, alte Scheunen oder auch die Außenfassaden von Neubauten können von Tieren besiedelt sein. Schnell erkennbar sind z. B. die Lehmnester von Mehl- und Rauchschwalben, welche von Fassadenarbeiten betroffen sein könnten.

Bei Vorhandensein von Brut- oder Lebensstätten von geschützten Tieren können Baumaßnahmen nicht ohne natur- bzw. artenschutzrechtliche Genehmigung erfolgen. Zumeist müssen Bauvorhaben zum Schutz der Tiere verschoben werden. 

Um Verstöße gegen das Artenschutzrecht zu vermeiden, sind daher die Anlagen vor entsprechenden Maßnahmen durch versierte Fachleute auf das Vorkommen geschützter Artern zu untersuchen. Für entsprechende Kontaktdaten und Absprachen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

 

Zuständigkeit

Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr