Asylbewerberleistungen

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Personen, die eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen. 

Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.

Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.

Personen, die dem Landkreis Alzey-Worms zugeteilt wurden und vom Sozialamt Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und ohne Krankenversicherungsschutz sind, erhalten Krankenhilfe. Für Asylbegehrende sind die Krankenhilfeleistungen eingeschränkt. Eine Behandlung erfolgt grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen bzw. Schmerzen oder unaufschiebbaren, dringend erforderlichen Behandlungen.

Diese Personen erhalten vom Sozialamt vor einem erforderlichen Arztbesuch pro Quartal einen Krankenbehandlungsschein oder Zahnbehandlungsschein. Es besteht freie Arztwahl für Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt und Gynäkologen. Bei einer notwendigen Weiterbehandlung durch einen Facharzt, wird eine Überweisung vom Hausarzt oder Kinderarzt benötigt.

Der ärztliche Notdienst soll ausschließlich bei akuten Notfällen (z.B. Unfall) und wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, angerufen werden. 

Ärztlicher Notdienst:116117 oder 
Notruf: 112

Nach 36 Monaten Aufenthalt in Deutschland sowie Bezug von laufenden Leistungen nach § 2 AsylbLG haben Asylbewerber das Recht, aber auch die Pflicht, eine Krankenkasse zu wählen. Die Anmeldung bei der gewählten Krankenkasse wird vom Sozialamt vorgenommen. Die Krankenkasse schickt die Krankenversicherungskarten an die Asylbegehrenden. Zuzahlungen und Eigenanteile sind vom Leistungsempfänger zu tragen.

 

Ansprechpersonen

Brendel, Marina

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Wöllstein (Wendelsheim, Wöllstein, Wonsheim)

Dietrich, Lisa

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Wöllstein (Eckelsh., Gau-Bickelh., Gumbsh., Siefersh., Stein-Bockenh.); Stadt Osthofen (A-C)

Elmali, Ebru

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Alzey (S-Z)

Engel, Petra

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Ober-Saulheimer-Str. 7 in Wörrstadt (THW); Spiesheimer Weg 43 in Wörrstadt (N8 Hotel); Brunnenwiese 5 in Armsheim; Lessingstr. 8 in Monsheim

Gojko, Marina

Sachbearbeitung
Zuständigkeit Grundsicherung: VG Alzey-Land (A-C) Zuständigkeit Asyl: Saulheim; VG Monsheim

Grathwohl, Laura

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Alzey (H-M)

Hinkel, Sophie

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Backsteinweg 4 in Osthofen; Rudolf-Diesel-Str. 2a in Wörrstadt; Albiger Str. 37 in Alzey (THW); Wormser Str. 44 in Flomborn; Carlo-Mierendorff-Str. 44 in Osthofen; Am Markt 8 in Westhofen

Knieling, Hilde

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Eich

Müller, Marina

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Wörrstadt (ohne Saulheim)

Regner, Dirk

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Osthofen (D-H); VG Wonnegau

Schneider, Sally

Sachbearbeitung

Tiegs, Elena

Sachbearbeitung
Zuständigkeit Grundsicherung: VG Alzey-Land (D-Z) Zuständigkeit Asyl: VG Alzey-Land (A-Z)

Vogt, Jasmin

Sachbearbeitung
Zuständigkeit Stadt Alzey (A-G)

Zimmermann, Stefanie

Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Osthofen (I-Z)