Asylbewerberleistungen
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Personen, die eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen, sind berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beziehen.
Des Weiteren werden erforderliche Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt erbracht.
Das Asylbewerberleistungsgesetz stellt auf Antrag den notwendigen Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens sicher, sofern die antragsberechtigte Person nicht in der Lage ist, dies aus eigenen Mitteln zu bestreiten.
Personen, die dem Landkreis Alzey-Worms zugeteilt wurden und vom Sozialamt Leistungen nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und ohne Krankenversicherungsschutz sind, erhalten Krankenhilfe. Für Asylbegehrende sind die Krankenhilfeleistungen eingeschränkt. Eine Behandlung erfolgt grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen bzw. Schmerzen oder unaufschiebbaren, dringend erforderlichen Behandlungen.
Diese Personen erhalten vom Sozialamt vor einem erforderlichen Arztbesuch pro Quartal einen Krankenbehandlungsschein oder Zahnbehandlungsschein. Es besteht freie Arztwahl für Hausarzt, Kinderarzt, Zahnarzt und Gynäkologen. Bei einer notwendigen Weiterbehandlung durch einen Facharzt, wird eine Überweisung vom Hausarzt oder Kinderarzt benötigt.
Der ärztliche Notdienst soll ausschließlich bei akuten Notfällen (z.B. Unfall) und wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, angerufen werden.
Ärztlicher Notdienst:116117 oder
Notruf: 112
Nach 36 Monaten Aufenthalt in Deutschland sowie Bezug von laufenden Leistungen nach § 2 AsylbLG haben Asylbewerber das Recht, aber auch die Pflicht, eine Krankenkasse zu wählen. Die Anmeldung bei der gewählten Krankenkasse wird vom Sozialamt vorgenommen. Die Krankenkasse schickt die Krankenversicherungskarten an die Asylbegehrenden. Zuzahlungen und Eigenanteile sind vom Leistungsempfänger zu tragen.
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Wöllstein (Wendelsheim, Wöllstein, Wonsheim)
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Wöllstein (Eckelsh., Gau-Bickelh., Gumbsh., Siefersh., Stein-Bockenh.); Stadt Osthofen (A-C)
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Alzey (S-Z)
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Ober-Saulheimer-Str. 7 in Wörrstadt (THW); Spiesheimer Weg 43 in Wörrstadt (N8 Hotel); Brunnenwiese 5 in Armsheim; Lessingstr. 8 in Monsheim
Sachbearbeitung
Zuständigkeit Grundsicherung: VG Alzey-Land (A-C)
Zuständigkeit Asyl: Saulheim; VG Monsheim
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Alzey (H-M)
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Backsteinweg 4 in Osthofen; Rudolf-Diesel-Str. 2a in Wörrstadt; Albiger Str. 37 in Alzey (THW); Wormser Str. 44 in Flomborn; Carlo-Mierendorff-Str. 44 in Osthofen; Am Markt 8 in Westhofen
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Eich
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: VG Wörrstadt (ohne Saulheim)
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Osthofen (D-H); VG Wonnegau
Sachbearbeitung
Sachbearbeitung
Zuständigkeit Grundsicherung: VG Alzey-Land (D-Z)
Zuständigkeit Asyl: VG Alzey-Land (A-Z)
Sachbearbeitung
Zuständigkeit Stadt Alzey (A-G)
Sachbearbeitung
Zuständigkeit: Stadt Osthofen (I-Z)