Ausbildungsförderung
BAföG und Aufstiegs-BAföG
Sowohl Ausbildung als auch Weiterbildung werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Grundlage hierfür sind das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).
Die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen haben gemeinsam ein Amt für Ausbildungsförderung zur Bearbeitung der Anträge nach dem BAföG und dem AFBG in Ingelheim eingerichtet.
Unterstützung nach dem BaföG
Grundsätzlich kann Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler*innen ab dem 10. Schuljahr gewährt werden. Bei Besuch von allgemeinbildenden Schulen und solchen Schularten, die einen allgemeinbildenden Abschluss vermitteln, ohne eine berufliche Qualifikation vorauszusetzen, ist die Bewilligung an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Die Ausbildungsförderung für Schüler*innen ist im Gegensatz zur Ausbildungsförderung für Student*innen ein reiner Zuschuss. Ein Kreditanteil ist also nicht enthalten.
Unterstützung nach dem AFBG
Das AFBG ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, Fernlehrgänge).
Neuanträge und Anfragen sind zu richten an
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim
Zuständigkeit
Referat 41 - Soziale Sonderaufgaben
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr