Ausbildungsförderung

BAföG und Aufstiegs-BAföG

Sowohl Ausbildung als auch Weiterbildung werden unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert. Grundlage hierfür sind das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).

Die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen haben gemeinsam ein Amt für Ausbildungsförderung zur Bearbeitung der Anträge nach dem BAföG und dem AFBG in Ingelheim eingerichtet. 

Unterstützung nach dem BaföG
 

Grundsätzlich kann Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schüler*innen ab dem 10. Schuljahr gewährt werden. Bei Besuch von allgemeinbildenden Schulen und solchen Schularten, die einen allgemeinbildenden Abschluss vermitteln, ohne eine berufliche Qualifikation vorauszusetzen, ist die Bewilligung an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Die Ausbildungsförderung für Schüler*innen ist im Gegensatz zur Ausbildungsförderung für Student*innen ein reiner Zuschuss. Ein Kreditanteil ist also nicht enthalten.

Unterstützung nach dem AFBG
 

Das AFBG ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, Fernlehrgänge).

Neuanträge und Anfragen sind zu richten an
 

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim

 

 

 

Zuständigkeit

Referat 41 - Soziale Sonderaufgaben


Hauptgebäude

Ernst-Ludwig-Straße 36

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr