Ausfuhrkennzeichen beantragen

Fahrzeug auf eigener Achse dauerhaft ins Ausland bringen

Um ein nicht zugelassenes zulassungspflichtiges Fahrzeug oder ein kennzeichnungspflichtiges zulassungsfreies Fahrzeug ohne Kennzeichen dauerhaft ins Ausland zu bringen, ist grundsätzlich ein Ausfuhrkennzeichen nötig. Vor der Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden.

Voraussetzungen
 

Der Hauptwohnsitz ist bei der Beantragung der Zulassung maßgeblich (Rechtsgrundlage: § 6 i. V. m. § 46 FZV). Die Zulassung kann demnach nur noch bei der Zulassungsbehörde beantragt werden, in deren Bereich der Halter seinen Wohnsitz hat. (Die vor dem 01. März 2007 für natürliche Personen bestehende Wahlfreiheit, der Zulassung an Haupt- oder Nebenwohnsitz, ist entfallen.)

Sollte kein Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, ist ein Zustellvertreter mit Anschrift im Zulassungsbezirk anzugeben (Vollmacht, Personalausweis, ggf. Meldebescheinigung). 

Benötigte Unterlagen
 

  • Personalausweis bzw. Reisepass,

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • Ggf. Kennzeichenschilder

  • Das Fahrzeug ist vor Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen bei der Zulassungsstelle vorzuführen

  • spezielle Deckungskarte (Versicherung) für Ausfuhrkennzeichen

  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung

  • Nachweis über ein bestehendes Girokonto (IBAN) für die Abbuchung der Kfz-Steuer für den Zulassungszeitraum Ausgefülltes SEPA Mandat


Rechtsgrundlagen
 

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FVZ) ; Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)


Gebühren/Zahlungsart
 

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Die Höhe der Gebühren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt die Zulassungsstelle.

Zuständigkeit

Referat 32 - Kfz-Zulassung


Neubau

An der Hexenbleiche 34

55232 Alzey



Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr

Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Ansprechpersonen

Goodliff, Corina

Sachbearbeitung

Kauff, Anja

Sachbearbeitung

Klamberg, Désirée

Sachbearbeitung

Klein, Rainer

Teamleitung

Müller, Gabriele

Sachbearbeitung

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