Ausgleichsmaßnahme Ökokonto
Mehrwert für Natur und Landschaft
Ein Ökokonto ist eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme zu einem Eingriff, die räumlich und zeitlich unabhängig vom Eingriffsgeschehen erfolgt.
Dies bedeutet, dass eine Person, Verband o.ä. ein Ökokonto anlegen kann, welches sich sodann über die Jahre hinweg entwickelt und bei Bedarf als Ausgleich für einen Eingriff in Anspruch genommen werden kann.
Diesbezüglich kann es sich um verschiedenste Maßnahmen handeln, vorausgesetzt diese haben einen Mehrwert für Natur und Landschaft. Beispielsweise könnte die Anlage einer Streuobstwiese auf einem Acker ein Ökokonto werden. Dazu ist im Vorfeld eine Vereinbarung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu schließen, welche gerne für Fragen zur Verfügung steht.
Zuständigkeit
Referat 62 - Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz
Hauptgebäude
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Ansprechpersonen
Sachbearbeitung