Ausschreibungen und Vergaben

Öffentliche Aufträge

Als öffentlicher Auftraggeber ist der Landkreis dazu verpflichtet, Liefer- und Dienstleistungsaufträge grundsätzlich im Zuge eines öffentlichen Vergabeprozesses zu vergeben.

Im Vorfeld einer Vergabe erfolgt die öffentliche Ausschreibung. Unter einer Ausschreibung versteht man die Aufforderung an Unternehmen, ein Angebot für die gewünschte Leistung abzugeben. Interessierte Wettbewerber können daraufhin ihr Angebot unterbreiten. Nach Sichtung und Bewertung aller eingegangenen Angebote erfolgt dann die Vergabe. 

In welchem Umfang ein Vergabeverfahren erfolgt, richtet sich nach den einschlägigen Rechtsnormen. Die Art des Vergabeverfahrens hängt in der Regel von der Auftragssumme ab und reicht von europaweiten Ausschreibungsverfahren bis hin zu einer Direktvergabe ohne vorangeschaltetes Ausschreibungsverfahren.

Bei Rückfragen rund um das Ausschreibungsportal Subreport oder bei generellen Anfragen in Sachen Ausschreibung, steht die Vergabestelle zur Verfügung. 

Ansprechpersonen

Hirschel, Alexander

Sachbearbeitung

Schweizer, Christian

Sachbearbeitung